Volltext: Die Grundlagen für die Preisbemessung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Jahre 1919 [61/62/63]

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Nach angestellten Berechnungen betragen die Baraufwendungen, 
welche zum Erwerb der „rationierten" Lebensmittel er 
forderlich sind, gegenwärtig (Juni 1919) pro Kopf des Normal- 
oersorgungsberechtigten 4,70 M auf die Woche, so daß ein Normal 
versorgungsberechtigter bei einem Wocheneinkommen von 50 bis 
200 M 214 bis 10 % seines Verdienstes für die rationierten 
Lebensmittel aufzuwenden hätte, der Ernährer einer fünfköpfigen 
Familie dagegen 14 bis 55 %. 
Nach einer weiteren Berechnung enthält die Tagesration gegen 
wärtig rund 1500 Kalorien. Rechnet man hiergegen mit einem 
minimalen Durchschnittsbedarf von 2600 Kalorien für den Er 
wachsenen, so folgt daraus, daß 1100 Kalorien oder 42 % ungedeckt 
bleiben bzw. auf anderen Wegen ergänzt werden müssen. 
Setzt man je 100 Kalorien der „Ration" — 1, und rechnet man 
den Erwerbspreis der übrigen Lebensmittel fünfmal so hoch, waL der 
Wahrheit nahe kommen dürfte, so würde sich hieraus eine Ausgabe 
zusammen setzen von: 
je 100 Kalorien: Preiseinheit: 
1. 15 X 1 =15 
2. _11_ X 5 = _55_ 
26 = 70 
d. h., die Ausgaben würden sich durch die Notwendigkeit der Er 
gänzung der Ration im ganzen nahezu verfünffachen. Es leuchtet ohne 
weiteres ein, welche Belastung der Etat des einzelnen hierdurch er 
leidet, und wie schnell die obere Grenze der Kaufkraft erreicht werden 
muß. Da eine Preissenkung der rationierten Lebensmittel zurzeit 
kaum in Frage kommen dürfte, da ferner ein unmittelbarer Einfluß 
auf die Schleichhandels- bzw. freien Preise außerhalb des Bereichs 
der Möglichkeit liegt, so fragt es sich, ob es nicht andere Wege gibt, 
um zu einer Senkung der Haushaltsausgaben zu gelangen. 
Eine derartige Möglichkeit wäre ohne jede Preissenkung dann 
gegeben, wenn es gelingen würde, einen Teil der gegenwärtigen 
„Schleichhandelsration" auf die legale Versorgung zu übernehmen. 
Die obige Rechnung ergibt ohne weiteres, daß die Überführung von 
je einer Kalorieneinheit von der zweiten Gruppe in die erste eine Ver 
billigung der Lebenshaltung um 4 Werteinheiten zeitigen würde. 
Zweifellos wäre eine erhöhte Erfassung nur durch einen System 
wechsel, wenn überhaupt, erreichbar. Diese Frage ist jedoch von der 
größten Tragweite für die gesamte landwirtschaftliche Produktion. 
Angenommen, es würde durch Systemänderung, bei gleichzeitiger Er 
höhung der Rationspreise um 25%, gelingen, statt 1500 nunmehr
	        
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