Volltext: Die Grundlagen für die Preisbemessung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Jahre 1919 [Heft 61/62/63]

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33. Futtermittel. 
Für käufliche Futtermittel batte die Landwirtschaft im Jahre 1913 
im ganzen 1530 416 000 M aufzubringen. 
Hiervon entfielen: 
auf käufliche Futtermittel des Inlands 602 Mill. M 
„ „ „ „ Auslands 928 „ „ 
Unter käuflichen JnlandSfuttermitteln sind diejenigen ver 
standen, welche die Landwirtschaft bar bezahlen muß, sei es, daß es sich wie 
bei der Kleie und den Schnitzeln vm Rücklieferungsprodukte aus landwirt 
schaftlichen Rohstoffen bandelt, sei es, daß es sich wie beim Fischmehl um 
anderweitig gewonnene Produkte bandelt. 
Die käuflichen JnlandSfuttermittel berechnen sich nach Menge, Wert 
und Nährstoffgehalt wie folgt.': 
B e z e i ch n u n g 
1600 t 
1000 M 
verd. 
Eiweiß 
1000 t 
Stärke 
wert 
1000 t 
1. Get 
reideabfälle. 
Roggenkleie 
1 750 
192 469 
189 
820,7 
Weizenkleie 
609 
65 173 
61 
274,1 
Spelzkleie ....... 
35 
2 975 
3 
21,2 
Gerstenkleie 
2081 
> 
13,9 
98,5 
Malzkeime ....... 
601 
62 107 
6,8 
23,1 
Abschöpfgerste ...... 
151 
0,9 
10,8 
Biertreber 
275J 
! 
38,8 
149,9 
Haferschalen 
96! 
i. 
9 690 
6- 
Hafertleie ....... 
511 
s 
1,7 
22,- 
Buchweizenklete. ..... 
7 
695 
0,6 
18,5 
Sa. Getreideabsälle . . 
3106 
333 109 
315,7 
1 444 8 
2. Sonstige Abfälle von Bodenvrodukten. 
Schnitzel ......... 
845 
71 825 
30,4 
422,5 
Melasse 
175 
10 500 
' — 
82,- 
Ölkuchen ....... 
35 
4 514 
8,2 
21,1 
Sa. Futtermittel aus Boden- 
erzeugnissen 
4 161 
419 948 
354 3 
1970,— 
3. Animal 
is.che Futtermittel. 
Magermilch (vgl. Nr. 24 d. Anl.) 
5 314 
132 840 
202 
478 
Buttermilch „ 
900 
18 000 
34 
83 
Molken 
3 223 
19 338 
29 
206 
Fisch- u. Fleischmehl ca. . . 
50 
12 000 
- 
— 
Sa. animal. Futtermittel 2) 
- 
182178 
290 
802 
Käufliche Jnlandsfuttermittel . 
— 
602 126 
644,3 
2772,4 
i) Hierin sind nur diejenigen Futtermittel enthalten, welche aus hei 
mischen Rohstoffen gewonnen wurden. Im Inland hergestellte Ölkuchen aus 
Auslandsölfrüchten gelten als Auslandsware. 
*) Genaue Ermittlungen waren nicht möglich.
	        
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