Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [Heft 59/60]

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mittel, die von der öffentlichen Bewirtschaftung erfaßt werden konnten 
und sich für den Pferdemagen eigneten, soweit sie nicht für die Heeres 
pferde benötigt wurden, ausschließlich für die sogenannten Groß 
stadtpferde herangezogen. Hierdurch wurde es ermöglicht, von der 
Mitte des Jahres 1917 ab den Landesfuttermittelstellen regelmäßig 
und rechtzeitig Mengen zur Verfügung zu stellen, die sie in den Stand 
setzten, an diese Tiere ein brauchbares Beifutter zum durchschnitt 
lichen Tagessatze von 5 Pfd. zu verabreichen. Abgesehen von Melasse 
futter kamen hierfür vor allem Strohkraftfutter, verschiedene Misch 
futter des Kriegsausschusses, Kleie in Form von Kleiemelasie, ge 
trocknete Rüben, auch entbitterte Lupinen in Betracht. Außerdem 
wurde den Stadtgemeinden nahegelegt, sich selbst Futter durch Dörren 
und Einsäuern von Rüben, Gemüseabfällen und sonstigem Grün 
futter herzustellen, wobei die Nichtanrechnung dieser Futtermittel auf 
den Schlüsselanteil in Aussicht gestellt wurde. Für die Zeit, in der 
den Städten kein Hafer zugewiesen werden konnte, wurden weitere 
5 Pfd. Beifutter verfügbar gemacht. 
Infolge der stets wachsenden Verkehrsschwierigkeiten kam die 
Zufuhr der Futtermittel wiederholt in Gefahr; durch das Entgegen 
kommen der Eisenbahnverwaltung, welche die für die Städte und 
Industriezentren bestimmten Futtermittel auf die Dringlichkeitsliste 
setzte, konnten größere Reibungen vermieden werden. 
Eine Anzahl von Futtermitteln, die schlüffelmäßig zugewiesen 
waren, konnten teils wegen ihres geringen Nährwertes, teils wegen 
der Höhe des Preises von den Kommunalverbänden nur schwer an 
die Verbraucher abgesetzt werden. Es wurde daher von der Reichs 
futtermittelstelle im März 1918 eine Liste der hier in Betracht 
kommenden Futtermittel aufgestellt, und bestimmt, daß diese nicht 
mehr nach dem Schlüssel zugewiesen, sondern nur auf Grund von 
Bestellung an die Bedarfsbezirke abgegeben werden sollten. Da in 
manchen Kommunalverbänden doch Nachfrage nach diesen Stoffen 
war, hat sich dieses Verfahren, das auch für die teuere Auslandsware 
angewendet wurde, bewährt. Die Kommunalverbände bedienten sich 
beim Weitervertrieb der Futtermittel vielfach des Handels. 
Infolge Steigerung der Nährmittelerzeugung war im 
Herbst 1918 eine größere Menge Kleie verfügbar; sie wurde zur 
Schweinemast ausgeschüttet; für diesen Zweck wurde auch ein 
Teil des anfallenden Tierkörpermehls, das bis dahin ausschließlich vom 
Kriegsausschuß zur Mischfutterherstellung verwendet wurde, über 
wiesen, die Verteilung geschah im Benehmen mit der Reichsfleisch 
stelle. Im Mai 1919 konnte Kleie auch für das M i l ch v i e h nach
	        
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