Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [Heft 59/60]

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und für Grubenbetriebe, zum Teil auch zur Ausführung von staatlich 
geförderten Schweinemastverträgen, verwendet; auch zur Unterstützung 
der Fisch- und der Geflügelzucht konnte Mais zur Verfügung ge 
stellt werden. Die Verteilung von T o r f st r e u erfolgte nach dem 
ursprünglichen allgemeinen Schlüssel. Auch die Heeresverwaltung 
nahm hiervon bedeutende Mengen für ihre Zwecke in Anspruch; es 
mußte daher ein Verteilungsmaßstab zwischen der Reichsfuttermittel 
stelle und den zustäüdigen militärischen Stellen getroffen werden. 
Der Bedarf des Heeres an Streumitteln stieg im Laufe des Krieges 
ganz bedeutend. Torfmull mußte in größerem Umfange als Melasse 
träger verwendet werden. 
Die für Geflügel bestimmten Futterstoffe wurden den 
Landesstellen unter Zugrundelegung der Geflügelzahl überwiesen; im 
Jahre 1918 wurde, entsprechend einem Wunsche größerer Städte, die 
mit ländlichen Kreisen Eierlieferungsverträge abgeschlossen hatten, die 
Verteilung zur Hälfte nach der Bevölkerungszahl, zur Hälfte nach der 
Geflügelzahl vorgenommen. Im wesentlichen kamen für Geflüget- 
futter nur die Mühlenabfälle und verdorbenes Getreide in Betracht, 
da Nachmehl immer mehr zur Brotbereitung herangezogen werden 
mußte. Ein Teil dieser Stoffe wurde dem Kriegsausschuß für Ersatz 
futter zur Herstellung von Geflügelbackfutter überwiesen, und dieses 
dann schlüsselmäßig verteilt. 
Bei der Verteilung der Ölkuchen, soweit sie nicht nach den be 
stehenden Bestimmungen den Ölsaatenbauern zurückzuliefern waren, 
war die Zahl der Kälber und des Jungviehs maßgebend. Die bei 
der Herstellung der Nährmittel anfallende Hafer-un d Ger st en- 
k l e i e wurde mit Rücksicht auf die Hebung der Milcherzeugung nach 
der Gesamtzahl des Milchviehs auf die Bundesstaaten ausgeschüttet. 
Für die Versorgung mit V o g e l f u t t e r stellte der Kriegsausschuß 
für pflanzliche und tierische Öle und Fette eine gewisse Menge hierzu 
geeigneter Saaten (vor allem Kanariensamen) zur Verfügung und 
verteilte sie an sechs große Firmen über das Reich; diese belieferten die 
Vogelhandlungen; die verfügbaren Mengen waren sehr gering. Die 
Vogelzüchter und Vogelliebhaber mußten sich im übrigen mit den hier 
für freigegebenen Stoffen (Bekanntmachung vom 22. November 1916, 
Zentralblatt für das Deutsche Reich, S. 411, s. oben S. 21) behelfen. 
Wenn auch die Landwirtschaft sehr erheblich unter dem Mangel 
an Kraftfuttermitteln litt, so steigerte sich doch die Not bei den 
Spanntieren in den Städten und kriegswirtschaftlich wichtigen Be 
trieben in weit stärkerem Maße. Der Zusammenbruch im Verkehrs 
gewerbe mußte vermieden werden. Es wurden daher alle Futter
	        
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