Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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B. Der Vollzug der Bestimmungen. 
1. Reichsfuriermittelstelle. 
Die Bewirtschaftung der Futtermittel im ersten Kriegsjahre war, 
soweit es sich um den Bedarf des Heeres handelte, der Zentral 
stelle für Beschaffung der Heeresverpflegung, 
im übrigen der Bezugsvereinigung der Deutschen 
Landwirte übertragen. Es fehlte jedoch eine zentrale Stelle für 
die Aufsicht und die Erledigung der laufenden Verwaltungsgeschäfts. 
Dieser Mangel mußte behoben werden, und dies um so mehr, als auf 
Grund der Verordnungen vom 28. Juni 1915 eine umfassende Er 
fassung und Verteilung aller Futtermittel durchzuführen war. Durch 
die Bekanntmachung vom 23. Juli 1915 (RGBl. S. 455) wurde zu 
diesem Zweck die Reichs futtermittel stelle errichtet; sie 
erhielt die Eigenschaft einer Behörde. Der Vorsitzende, die stellver 
tretenden Vorsitzenden und die Mitglieder dieser Behörde wurden vom 
Reichskanzler ernannt. Ihr wurde ein Beirat beigegeben, dessen 
Mitglieder ebenfalls vom Reichskanzler bestellt wurden. Im Beirat 
waren die beteiligten Reichsstellen, die Bundesstaaten, die Land 
wirtschaft, der Handel, die in Betracht kommenden Industrien und 
die Städte vertreten. Als Aufgabe der neuen Behörde wurde 
die Sorge für die Sicherung und Verteilung der 
inländischen Futtermittel bezeichnet. Die beiden oben 
genannten Organisationen (Zentralstelle und . Bezugsvereinigung) 
hatten die geschäftliche Abwicklung der Anordnungen der Reichs 
futtermittelstelle zu übernehmen, während diese die Verwaltungs 
angelegenheiten einschließlich der statistischen Feststellungen be 
arbeitete. 
Die Kommunalverbände wurden verpflichtet, den Weisungen der 
Reichsfuttermittelstelle Folge zu leisten, unbeschadet des Rechts der 
Landeszentralbehörden, besondere Vermittlungsstellen für die Ver 
teilung der Futtermittel in ihrem Bezirke einzurichten. Auf 
Grund dieser Ermächtigung wurden alsbald in allen Bundesstaaten 
Landesfuttermittelstellen — meist mit gesonderten Verwaltungs- und 
Geschäftsabteilungen — geschaffen. In Preußen wurde für jcDc 
Provinz eine Provinzial-Futtermittelstelle errichtet. Ende 1913
	        
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