Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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Lage, durch Gewährung von Darlehen fördernd einzugreifen. Die 
erzeugten Futtermittel (Tierkörpermehl, Blutmehl, Leimgallerte) 
unterlagen der Ablieferungspflicht und dienten in der Hauptsache 
zur Herstellung von Mischfutter. Im Jahre 1918 wurde ein großer 
Teil des Tierkörpermehls den Landesfleischstellen zum Zweck der 
Schweinemast zur Verfügung gestellt. Den Besitzern öffentlicher 
Schlachthäuser und kommunaler Abdeckereien konnte auf Antrag bis 
zu einem Drittel des gewonnenen Futters zur eigenen Verwendung 
überlassen werden. Von dieser Befugnis wurde in vielen Fällen 
Gebrauch gemacht. Trotz eifriger Bemühungen konnte eine voll 
ständige Ausnutzung dieser wertvollen Futterquelle nicht erreicht 
werden; der Umfang der Ausnutzung war in den einzelnen Teilen 
des Reiches sehr verschieden; die großen Abdeckereien litten unter 
dem Mangel an Arbeitern, Gespannen und Kohlen, so daß große 
Mengen von Kadavern- unverarbeitet beseitigt werden mußten. 
Einen guten Ertrag lieferten die von der Heeresverwaltung in den 
besetzten Gebieten eingerichteten Anstalten; ihre Erzeugnisse kamen 
auch der einheimischen Viehhaltung zugute. Um den Ausbau der 
Verwertungsanstalten noch besser fördern zu können, wurden durch 
die Verordnung vom 17. August 1917 (RGBl. S. 715) die Befug 
nisse der Landesbehörden wesentlich erweitert. Sie erhielten die Be 
rechtigung, Kommunalverbänden, Gemeinden oder sonstigen öffent 
lich-rechtlichen Verbänden die Errichtung von Abdeckereien oder 
sonstigen Einrichtungen zur Verarbeitung von Tierkörpern vorzu 
schreiben; ferner konnte den Tierhaltern die Verpflichtung zur An 
zeige und Ablieferung verendeter Tiere auferlegt werden. Letzteres 
war von verschiedenen Seiten angeregt worden, da nur so eine all 
gemeine Erfassun'g der Tierkörper herbeigefüht werden kann. 
Die Küchenabfälle wurden schon im Frieden zur Fütte 
rung, insbesondere zur Schweinemast herangezogen. Es gingen aber 
sehr erhebliche Mengen dieses wertvollen Futtermittels verloren, 
weil die Speisereste in sehr vielen Betrieben und Haushaltungen zu 
sammen mit Asche, Scherben und sonstigen Abfällen weggeschafft und 
daher für die Fütterung untauglich, ja geradezu schädlich wurden. 
Aber auch da, wo die Bereitwilligkeit zur sachgemäßen Trennung 
der Abfälle vorhanden war, scheiterte eine umfangreiche Erfassung 
an dem Fehlen oder der mangelhaften Einrichtung des Sammel 
dienstes. Die nassen Speisereste eignen sich auch nicht zur Auf 
bewahrung und zur Beförderung auf größeren Strecken. Nachdem 
die Heeresverwaltung der Verwertung der bei den Truppenteilen 
und in den Lazaretten anfallenden Speisereste ihr Augenmerk zu 
gewendet und damit bedeutende Erfolge in der Schweinemästung er-
	        
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