Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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lande gewonnenen Ölfrüchte (Raps, Rübsen, Hederich und 
Ravison, Dotter, Mohn, Lein und Hanf) an den Kriegsausschuß für 
pflanzliche und tierische Öle und Fette abzuliefern waren. Dieser 
Ausschuß hatte für die alsbaldige Verarbeitung zu sorgen. Auf 
diese Weise wurde auch die Gewähr geschaffen, daß die anfallenden 
Ölkuchen und Ölmehle der öffentlichen Bewirtschaftung zugeführt 
wurden. Nachdem der Kreis der ablieferungspflichtigen Ölfrüchte 
durch die Bekanntmachung vom 19. Oktober 1915 (RGBl. S. 675) 
auf verschiedene inländische und ausländische Produkte erweitert 
worden war, wurde die Verordnung durch Bekanntmachung vom 
26. Juni 1916 (RGBl. S. 595, 842) auf Sonnenblumenkerne und 
Senf ausgedehnt. Gleichzeitig wurden verschiedene Maßnahmen ge 
troffen, um den Anbau von Ölsaaten im Inlands tunlichst zu fördern. 
Insbesondere wurde den Landwirten oder Vereinigungen von Land 
wirten, die selbstgewonnene Ölfrüchte ablieferten, ein Anspruch auf 
Rücklieferung von Ölkuchen eingeräumt und zwar bis zu 35 kg Öl- 
kuchen auf je 100 kg abgelieferte Ölsaaten. Für die Ernte 1917 
wurde bei Mohn und Dotter der Rücklieferungsanspruch auf 50 kg 
für 100 kg abgelieferte Ölfrüchte erhöht. (Verordnung vom 
20. April 1917, RGBl. S. 372.) Die Verordnung vom 
23. Juli 1917 (RGBl. S. 643) ging noch weiter, indem sie für alle 
Ölfrüchte' aus der Ernte 1918 die Rücklieferungsmenge auf 40 kg 
festsetzte; für Mohn und Dotter wurden 50 kg beibehalten. Die 
Rücklieferung der Ölkuchen in so bedeutendem Umfange verminderte 
zwar die Menge der für die Allgemeinheit bestimmten Kraftfutter 
mittel, erfüllte aber einen dringenden Wunsch jener Landwirte, die 
durch erhöhten Anbau von Ölfrüchten zur Behebung der stets 
wachsenden Fettnot wesentlich beitrugen. Bedauerlicherweise traten 
sehr erhebliche Verzögerungen in der Rücklieferung der Ölkuchen ein, 
da die Verarbeitung der Ölsaaten und die im Interesse der mensch 
lichen Ernährung notwendige Extraktion der Ölkuchen infolge von 
Kohlenschwierigkeiten nicht schnell genug vonstatten gingen. Es wurde 
mit allen Mitteln versucht, diesem Mißstande abzuhelfen. 
Für die Fütterung kommen auch die ölhaltigen Waldfrüchte, vor 
allem die Bucheckern, in Betracht. Im Jahre 1915 hat der 
Kriegsausschuß für Öle und Fette die Sammlung von Bucheckern 
zum Zwecke der Ölgewinnung durch Angebot entsprechender Preise 
zu fördern gesucht. Von einer Beschlagnahme wurde abgesehen, 
jedoch die Verarbeitung der Bucheckern verboten und dem Kriegsaus 
schuß vorbehalten (Bekanntmachung vom 14. Oktober 1915, 
RGBl. S. 670). Die Preßrückstände waren an die Bezugsvereinigung 
gbznliefern. Der Herbst 1916 versprach eine günstige Bucheckern-
	        
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