Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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nötigt. Für das Betriebsjahr 1916/17 mußte daher ein M c lasse 
verteilungsplan aufgestellt werden. 3 000 000 Zentner 
Melasse benötigte die Spiritusindustrie, um dem gewaltigen 
Bedarf, der Heeresverwaltung an Spiritus genügen zu können; zur 
Herstellung von Back- und Protolhefe waren 580 000 Zentner not 
wendig; außerdem waren für Brotaufstrich und technische ■ Zwecke 
310 000 Zentner bereit zu stellen. Es blieben daher nur etwa 
2y 2 Millionen Zentner Melasse für Futterzwecke verfügbar; hiervon 
erhielt der Kriegsausschuß für Ersatzfutter 1100 000 Zentner für 
die Herstellung von Mischfutter, Strohkraftfutter und Futterhefe 
(Mineralhefe) zugewiesen. Im folgenden Wirtschaftsjahr konnte zwar 
die Spirituswirtschaft mit einer wesentlich geringeren Zuweisung 
sich begnügen, dagegen steigerte sich der Bedarf für Backhefe; die 
Heeresverwaltung meldete einen Bedarf von über 1 Million Zentner 
Melasse an, der mit Rücksicht auf die äußerst geringe Belieferung des 
Heeres mit Hafer zugestanden werden mußte. Die Belieferung der 
Landwirtschaft mit zuckerhaltigen Futtermitteln wurde dadurch un 
möglich; denn in erster Linie mußten die Spanntiere in den kriegs 
wichtigen Betrieben mit Futter versorgt werden. Für das Betriebs 
jahr 1918/19 konnte allerdings die Heeresverwaltung auf Melasse 
verzichten, dagegen mußte zur Schonung der knappen Kartoffel 
vorräte die Melasse wieder in erhöhtem Maße zur Spiritusherstellung 
herangezogen werden. Da wegen des Mangels an Kohlen und an 
Arbeitskräften die Zuckererzeugung und damit auch der Anfall au 
deren Nebenprodukten erheblich zurückging, konnte auch für das neue 
Wirtschaftsjahr die Belieferung mit Schnitzeln und Melasse nur für 
die städtischen Pferde in Aussicht genommen werden. 
Für das Betriebsjahr 1919/20 wurde die Erhöhung 
der Menge der zuckerhaltigen Futtermittel, die den rübenliefernden 
Landwirten zurückgegeben werden dürfen, vorbehalten. (Verordnung 
vom 27. Dezember 1918, RGBl. S. 1469.) 
5. ölhaltige Futtermittel. 
Die Ölkuchen, die den allgemeinen Bestimmungen über die 
Zwangsbewirtschaftung unterworfen wurden, stellen eines der wert 
vollsten Kraftfuttermittel' dar. Ihrer sorgfältigen Erfassung und 
Verteilung kam eine um so größere Bedeutung zu, als im Frieden 
die Einfuhr an diesen Stoffen, sei es in unverarbeitetem Zustande als 
Ölsaat oder als Rückstände der Ölerzeugung, sehr beträchtlich gewesen 
war; aus dem Jnlande hatte nur ein kleiner Bruchteil des Bedarfs 
unserer Landwirtschaft gedeckt werden können. Die Bekanntmachung 
vom 15. Juli 1915 (RGBl. S. 438) ordnete an, daß alle im In-
	        
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