Volltext: Die pflanzlichen und tierischen Oele und Fette, ausschließlich der Molkereiprodukte, in Frieden und Krieg [33]

wurde durch Bundesratsverordnung vom 13. April 1916 geschaffen, 
durch welche die Bewirtschaftung aller Knochen dem Kriegsausschuß 
für Oele und Fette unterstellt wurde. Die Uebernahme der Knochen 
bewirtschaftung durch den Kriegsausschuß verfolgte neben der 
Steigerung der verfügbaren Mengen technischer Knochenerzeugnisse 
gleichzeitig den Zweck, aus denjenigen Knochen, die in frischem Zu 
stand erfaßbar waren, ein Speisefett zu gewinnen, das zur Ver 
mehrung der zu verteilenden Margarinemengen dienen sollte. 
Nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der in den Knochen 
enthaltenen Fette wurde auch im Frieden der menschlichen Ernährung 
nutzbar gemacht. Es war diejenige Menge, die im Haushalt beim 
Auskochen der Knochen im Suppentopf erhalten wird. Bei diesem 
Verfahren wird jedoch nur etwa die Hälfte des in den Knochen ent 
haltenen Fettes gewonnen. Der Rest von gleicher Beschaffenheit und 
gleichem Werte bleibt in den Knochen zurück und wurde mit diesen 
fortgeworfen oder verbrannt. Eine fabrikmäßige Gewinnung von 
Speise-Knochenfett fand im Frieden nicht statt, obgleich es bei 
fabrikmäßiger Verarbeitung der Knochen, sei es durch Anwendung 
von Wasserdampf unter hohem Druck oder von anderen Fettlösungs 
mitteln, möglich ist, das in den Knochen enthaltene Fett fast restlos 
zu gewinnen. 
Für die Speiseknochen-Fettgewinnung standen daher zweierlei 
Arten von Knochen als Ausgangsmaterial zur Verfügung. Erstens 
die bereits vorgekochten Suppenknochen, sofern sie aus Massenküchen, 
Krankenhäusern, Gasthöfen usw. in frischem Zustande zu erhalten 
sind, zweitens diejenigen Knochenmengen, die nicht erst den Weg durch 
die Küche genommen haben, sondern noch roh in frischem 
Zustande erhältlich sind, wie z. B. die Knochen aus Konserven 
fabriken, Wurstereien, militärischen und städtischen Schlachtstellen 
und dergleichen mehr. Die Höchstgrenze der von beiden Sorten zur 
Speisefettgewinnung verfügbaren Mengen wird jeweils einerseits 
durch den Bedarf der Rüstungsindustrie an technischen Knochenfetten 
bezw. deren Spaltungsprodukten bestimmt und ist anderseits von der 
Höhe des Gesamtergebnisses der Knochensammlung abhängig. 
Grundlegende Vorbedingung für die Verbesserung der Erträge 
ist daher eine erfolgreich durchgeführte Knochensammlung. 
Je gründlicher die Knochensammlung, um so größer wird nicht nur i-H 
derErtragan speisefähigen und an technischen Fetten, sondern auch 
an allen anderen, äußerst wertvoll gewordenen Knochenprodukten. Es f 
sind dies für Ernährungszwecke außer Fett die Knochenbrühwürfel, 
die aus der Brühe bereitet werden, welche nach Abschöpfen der Haupt-
	        
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