Volltext: Kaffee, Tee, Kakao in der Kriegswirtschaft [31/32]

Znhalt von Heft ZI/Z2: 
Der deutsche Kaffeehandel im Frieden und im Kriege. 
Von Friedrich Roselius (Bremen). L. I. 
1. Kaffeebau und Behandlung des Kaffees, s) Die Kaffee- 
gattungen. L. 1. b) Der Anbau des Kaffees. 5. 5 c) Die drei 
großen Klaffen des Kaffees. S. 5. 6) Die Bereitung des Kaffees. 5. 4 
2. Der Kaffeehandel vor dem Kriege. L. 6. Z. Der Kaffee 
handel im Kriege. S. 17. 4. Schlußwort. S. 22. 
Der Teehandel. Von W. B. Mchaelsen (Hamburg) und 
Direktor Ludwig H. O. Schröder (Hamburg). S. 25. 
1. Die Teekultur. S. 25 s) China. S. 29. b) «Japan. 5.55. 
c) Britisch-6ndien, Leglon und «Java. S. 56. 2. Der Leehandel 
vor dem Kriege. S. 41. 5. Die Schwierigkeiten der deutschen 
Leeverforgung im Kriege. S. 45. 4. Der Lee-Lrsatz. L. 47. 
5. Der Leehandel in der Übergangswirtschaft. L. 55. 
6. Schlußwort. S. 54. 
Der deutsche Kcckaohcmdsl im Frieden und im Kriege. 
Von Direktor L. Wiehr (Hamburg). L. 57. 
1. Allgemeines. S. 57. 2. Die Berarbeitung der Kakao 
bohne. S. 6!. 5. Lrnten und Verbrauch. S. 65. a) Die Kakao 
bohnen. S. 65. b) Halbfabrikate und fertige Lr^eugniffe. S. 75. 4. Der 
Lin^uhrhandel in Bohkakao. s) im Zrieden. S. 75. b) im 
Kriege. S. 77. 5. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des 
Kakao. S. 84. 6. Schlußwort. L. 87. 
(Abgeschlossen Ende Februar 1918.) 
Preis des Heftes At. 0,H0. 
Fede gute Buchhandlung und jeder Postamt nimmt Bestellungen an 
E.Z His Sammlung „Beiträge zur Kriegswirtschaft" entstammt 
der Anregung des ersten Präsidenten des Kriegs 
ernährungsamts, Exzellenz von Batocki; sie wird von der Volks 
wirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts heraus 
gegeben. Die Beamten dieses Amts sind neben Vertretern der 
Wirtschaftswissenschaften als Mitarbeiter für die „Beiträge" ge 
wonnen worden, das reiche Material der organisierten deutschen 
Kriegswirtschaft soll dabei verwertet werden. 
2n den Linzelaussührungsn gibt jede Abhandlung lediglich die 
wissenschaftliche Auffassung des Verfassers wieder. Das Kriegs- 
ernährungsamt macht den Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Dar 
legungen keine Vorschrift und überläfft ihnen für ihre Auffassung 
die Verantwortung.
	        
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