Volltext: Die Schwerarbeiterfrage [Heft 26/27]

der Zulagegewährung, das bisher nur Schwerarbeiter und 
Schwerstarbeiter unterschied, wurde damit als neue Klasse und 
neuer Begriff der der „Rüstungsarbeiter" eingeführt. Das Kriegs 
amt hatte die in der Rüstungsindustrie tätigen Betriebe zu be 
zeichnen und entsprechende Verzeichnisse den Bundesregierungen 
zugehen zu lassen. 
Die Höhe dieser Zulagen wurde auf 60 Gramm wöchentlich, 
die gesamte Wochenration also auf 300 Gramm, der Schwerstarbeiter 
ration von 360 Gramm gegenüber, bemessen. Die Kommunal 
verbände hatten den bezeichneten Werken die ihnen nach Zahl ihrer 
Arbeiter zustehenden Mengen zuzuweisen, wobei ein Ansp r u ch 
des einzelnen Arbeiters nicht gewährt wurde. Die 
so zu liefernden Fleischmengen sollen je nach den örtlichen-Ver 
hältnissen den Werken in Fleisch oder Wurst zu Massenspeisungen 
oder aber in Gestalt von Zusatzkarten, deren Verteilung den 
Werken im Benehmen mit dem Arbeiterausschuß überlassen 
bleibt, zugewiesen werden. 
Besondere Berücksichtigung fand ferner noch sine Klasse von 
Schwerstarb eitern, die Bergarbeiter unter Tage. Für 
diese wurde neben ihrer Schwerstarbeiterration von 360 Gramm 
wöchentlich eine weitere Zulage von 160 Gramm W u r st wöchent 
lich oder 76 Gramm Frischfleisch mit eingewachsenen Knochen zu 
gebilligt. Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse dieser 
Arbeiter sollen deren Zusatzmengen und tunlichst ebenso die den 
Betrieben für ihre Bergarbeiter unter Tage sonst zustehenden 
Zusatzrationen möglichst in Form von Wurst unter entsprechender 
Umrechnung geliefert werden. 
Von der infolge der verkürzten Mehlration vom 16. April 
bis Mitte August 1917 notwendig gewordenen Erhöhung der 
Fleischgrundration von 260 auf 600 Gramm blieben diese Zu 
lagen unberührt, da die erhöhte Fleischration ihrem Wesen nach 
nur das fehlende Brot -ersetzen sollte. In dieser Zeit erhielt also 
ein Schwerstavbeiter 500-st 100 — 600 Gramm wöchentlich, ein 
Bergarbeiter unter Tage 600 -st 100 -st 75 — 675 Gramm frisches 
Fleisch (statt' der 76 Gramm gegebenenfalls 160 Gramm Wurst) 
und der Rüstungsarbeiter 600 -st 60 — 660 Gramm. Seit dem 
Fortfall der Fleischzulage und der Erhöhung der Brot 
ration im August 1917 erhalten, wie vor dem 16. April 1917, an 
Fleisch: der Schwerstarbeiter 260 -st 100 — 360 Gramm, der 
Bergarbeiter unter Tage 260 -st 100 -st 76 (bzw. 150) — 426 
(bzw. 600) Gramm, der Rüstungsarbeiter 260 -st 60 — 300 
Gpamm.
	        
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