Volltext: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft [Heft 17/18/19]

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Die Preispolitik der Kommunalverbände. 
Die Errechnung des Kleinhandels-Fleischpreises wird in diesen 
Heften von fachmännischer Seite im folgenden (V.) Aufsatz besonders 
untersucht und behandelt. Für die rein kounnnnalpolitische Be 
trachtung soll deshalb nur das Nachstehende hervorgehoben werden: 
Jede Komnnmalverwaltnng, die praktische Preispolitik treiben 
will, muß sich zuvörderst über ihre eigenen Geste h u n g S k o st e n 
klar werden. Die Selbstkosten des Schlachtfleisches setzen sich zu 
sammen aus den Kosten des lebenden Viehes zuzüglich aller Spesen 
bis zur Schlachtung, den Kosten des Schlachtvorganges selbst und den 
allgemeinen Verwaltungsunkosten der Fleischversorgung. Die Summe 
dieser Kosten stellt sodann den Einstandspreis der tatsächlichen 
Schlachtausbeute dar, also des wirklich erzielten Schlachtgewichtes, 
abzüglich der Gewinne aus sogenannter Nebeuausbeute. 
So einfach diese Grundsätze auszusprechen sind, so verwickelt 
gestaltet sich ihre praktische Handhabung. 
Die Kosten des lebenden Viehes liegen nur hinsichtlich der gesetz 
lichen S tallhöch st preise fest, die aber ihrerseits sich wieder 
nach dem Lebendgewicht der Tiere und — bei Rindern — nach be 
stimmten Sorten, der Fleischergiebigkeit nach, abstufen. Zum Stall- 
Höchstpreise treten jedoch die Unkosten des Ankaufs 
durch die Viehabnahmestellen und des Versands bis zum 
Verbrauchsorte. — Erstere bestehen aus einer Reihe von Einzel 
provisionen. Die Einrichtung der Viehhandelsverbünde beruht 
daraus, daß ein auf Provision tätiger Aufkäufer, ein Provision be 
ziehender, die Bewertung und Verteilung des Viehes regelnder Ver 
trauensmann und schließlich der das Vieh aufbringende Kommunal 
verband bzw. Viehhandelsverband selbst an dieser Belastung teilhaben. 
Bis zum April betrug die Gesamtbelastung durchweg 7 v. H. des 
Stallpreises, seither üft^.H., vorbehaltlich der Erhöhung bei Kälbern. 
Nach Wegfall der erhöhten Viehumlage im August 1917 wird eine 
Gesamtprovision von 6 v. H. die Regel sein. — Die Kosten für die 
Beförderung bis zum BedarsSorte sind einerseits die tatsächlichen 
Frachten, andererseits aber die Schäden, die durch den Gewichts 
verlust der Tiere während des Versands entstehen. Je länger die 
Beförderung dauert, desto erheblicher ist dieser Transportschwund. 
Hierbei sind die großen Verbrauchsmittelpunkte am übelsten daran, 
die «genötigt sind, sich ihr Vieh aus fernen Provinzen oder fremden 
Bundesstaaten zuweisen zu lassen. Hier rechnet man mit 10 v. H.
	        
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