Volltext: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft [Heft 17/18/19]

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Schaf —1, Kalb —2, Schwein —4, Rind —12, entsprechend den 
verschiedenen Durchschnittsschlachtgewichten, zugelassen wurde. An 
diesem U m rechn ungs verfahren wurde bis in die neueste Zeit 
hinein festgehalten. 
Am 2. Oktober 1916 war die Verordnung vom 21. August 1916 
und damit die Reichsfleischkarte in Wirksamkeit getreten. Es galt 
daher für die Reichsfleischstelle, die mit dem 16. Oktober 1916 be 
ginnende neue Umlage den leitenden Gesichtspunkten der Verordnung 
anzupassen. Hauptzweck der Reichsfleischkarte war, möglichst jedem 
versorgungsberechtigten Einwohner des Deutschen Reiches die Wochen 
menge von 250 § Fleisch zu geben. Es mußte die Berechnung 
d e r S ch la ch tun g e n für die Zivilbevölkerung hiernach aufeine 
völligneue Grundlagegestellt werden, nämlich auf die des 
gleichmäßigen Anteils der Zahl der Versorgungsberechtigten. 
Hierzu war es notwendig, die Zah l der versorgungsbe 
rechtigten Bevölkerung festzustellen. Dafür standen der 
Reichsfleischstelle genaue Zahlen der Selbstversorger zunächst nicht zur 
Verfügung. Sie ermittelte daher durch Umfrage bei den Bundes 
regierungen die voraussichtlichen Zahlen der Selbstversorger für die in 
Aussicht genommene Umlageperiode von nunmehr 3 Monaten (16. Ok 
tober 1916 bis zum 15. Januar 1917). Die gesamte Einwohnerzahl 
des Reiches nach der letzten bekannten Volkszählung, gekürzt um die 
Selbstversorger und um den Anteil der Kinderkarten, ergab die Zahl 
der versorgungsberechtigten Bevölkerung, die mit der Wochenkopfmenge 
der Reichssleischkarte zu beliefern war. Nach Erfahrungen der süd 
deutschen Bundesstaaten über die Nichtausnützung der Fleisch 
karten werden von der ermittelten Zahl 10 U abgezogen. Die hiernach 
verbleibende Kopfzahl, vervielfacht mit 250 §, ergab die für die ein 
zelne Woche der Umlageperiode benötigte Fleischmenge in Gramm 
zahlen. Diesem Bedarfs gegenüber wurde die Deckung errechnet, indem 
die zur Schlachtung bestimmten Vieharten nach den schon früher ge 
nannten Sätzen von 200, 40, 80 und 15 llK Schlachtgewicht in 
Muskelfleisch umgerechnet, außerdem die Ausbeute aus Eingeweiden 
nach bekannten Sätzen eingestellt und das mutmaßliche Ergebnis der 
Wildausbeute und der Schlachtung von Geflügel hinzugerechnet wurde. 
Die Berechnung war so erfolgt, daß sich noch ein Überschuß über den 
Bedarf ergab. 
Die Reichsfleischmenge, geteilt durch die Zahl der versorgungs 
berechtigten Bevölkerung des Reiches, ergab eine Umlagequote, 
welche, vervielfacht mit der Zahl der versorgungsberechtigten 
Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten, die jedem Bundesstaate zu- 
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