Volltext: Produktionszwang und Produktionsförderung in der Landwirtschaft [Heft 5]

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verfügen berechtigt wäre, gegen die Zusage der gewünschten Leistung 
verzichtet. Dieses Verfahren der Produktionsbegünstigung ist 
seit dem Winter 1915/16 mit Glück ausgebaut worden und soll 
immer weiter ausgestaltet werden. 
Eine Begünstigung des Produzenten durch 
V e r z i ch t l e i st u n g auf A b l i e f e r u n g s z w a n g liegt in 
der Nichtanrechnung eines Teils des Fleisches bei Hausschlachtungen; 
desgleichen dürfte es zu einer entschiedenen Förderung des Zucker 
rübenbaues führen, wenn — wie für das komniende Wirtschaftsjahr 
in Aussicht gestellt wurde — den Landwirten ein größerer Teil der 
Zuckerschnitzel für Futterzwecke zurückgegeben würde. Gerade eine 
größere Verfügungsfreiheit über selbsterzeugte Futtermittel aller Art 
muß mit Rücksicht aus die vorher geschilderte Preissteigerung der 
Kauffuttermittel einen starken Produktionsanreiz geben. Von den 
Rübenbauern selbst wird immer wieder der Wunsch auf Belastung 
der vollen Schnitzel ausgesprochen. 
Die zweite Form der Produktionsbegünstigung besteht in der 
Zuweisung von Produktionsmitteln gegen die 
Verpflichtung, eine entsprechende Menge von 
Erzeugnissen zu vorher vereinbartem Preise 
abzugeben. Muster dafür sind die Flachsbau- und die Schweine 
mastverträge. Nach den Flachsbauverträgen wird das Saatgut zu 
einem mäßigen Preise von der Kriegs-Flachsbaugesellschaft an die 
Produzenten geliefert; auch wird bei größerem Anbau die Zuweisung 
von solchen Kriegsgefangenen, welche mit dem Flachsbau und der 
Aufbereitung vertraut sind, in Aussicht gestellt. Der Erzeuger 
verpflichtet sich zum Verkauf, die Kriegs-Flachsbaugesellschaft zum 
Ankauf der ganzen Ernte zu vorher bestimmten Preisen, wobei in 
allen Streitfällen ein Schiedsgericht entscheidet. Die Schweinemast 
verträge sind auf einer ähnlichen Grundlage (billige und ausreichende 
Lieferung von Futtermitteln, Verpflichtung zum Verkauf der ge 
mästeten Schweine) aufgebaut; nach den Mitteilungen des Vor 
sitzenden der Landesfuttermittelstelle im Hauptausschuß des Ab 
geordnetenhauses am 25. November 1916 sollen in Preußen im 
Laufe dieses Wirtschaftsjahres 800 000 bis 900 000 Schweine im 
Wege des Futterlieferungsvertrages gemästet werden. In der 
gleichen Sitzung erklärte der Landwirtschaftsminister, er hoffe, daß 
die Heeresverwaltung bei ihrem Interesse an der Zuckerproduktion 
Sonderzuweisungen von S t i ck st o f f an die Zuckerrübenbauer vor 
nehmen werde. Die Zuweisung von Düngemitteln kann auch 
sonst an die Verpflichtung zu bestimmten, besonders dringlichen 
Kulturen, z. B. Ölfrüchte, Hülsenfrüchte geknüpft werden.
	        
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