Volltext: Produktionszwang und Produktionsförderung in der Landwirtschaft [Heft 5]

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sie will aber nicht nur vorschreiben, daß und wieviel Boden bestellt 
wird, sondern enthält darüber hinausgehend die Vorschrift zum An 
bau ganz bestimmter Pflanzen bezw, zur Aufzucht oder Mästung 
ganz bestimmter Tiere. Dem Landwirt wird ein Betriebsplan vor 
geschrieben, den er einfach auszuführen hat; er wird sozusagen von 
Staats wegen enteignet und wiederum von Staats wegen zum Ver 
walter dieses enteigneten Gutes eingesetzt. Der Boden rvird 
„requiriert", der Besitzer wird „kommandiert". 
Dieser Gedanke ist von seinen Befürwortern verschieden gefaßt 
worden. Eine solche Formulierung haben wir bereits mitgeteilt; 
sie stammte von einem hervorragenden rheinischen Kommunalpolitiker. 
Ein sozialistisches Blatt, die „Münchener Post", hat den Produktions 
zwang in der Weise befürwortet, daß die Produktionsregelung Auf 
gabe der ländlichen Gemeinden und der landwirtschaftlichen Genossen- 
schaften sei, soweit deren Tätigkeit nicht bereits bureaukratisch ge 
lähmt sei; für den Besitz über 100 Hektar verlangt sie, einem Vor 
schlag des altkonservativen Schriftstellers Dr. Rudolph Meyer aus 
dem Jahre 1890 folgend, die Stellung unter Staatsaufsicht unter 
Vorschreiben des Wirtschaftsplans durch Landwirtschaftsinspektoren. 
Einen ähnlichen Gedankengang verfolgt der „Kriegsausschuß für 
Konsumenteninteressen" in einer Erklärung vom 21. September 
1916, in welcher er zwar in erster Linie den Produktionszwang „in 
weiser Beschränkung auf Anbauverpflichtungen" fordert. Für die 
nach rein kaufmännischen Grundsätzen geleiteten Großbetriebe aber 
verlangt er, daß sie „einem berechtigten Druck" nicht nur zur Be 
stellung etwaigen Brachlandes, sondern auch auf anderweitige An 
ordnung beabsichtigter, weil einträglichster Produktion nachgeben 
müßten. Eine ganze Reihe ähnlicher Forderungen hat Kindler in 
einer seiner dankenswerten Veröffentlichungen über die Möglich 
keiten einer Produktionssteigerung zusammengestellt (Mitteilungen 
der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft vom 12. August 1916). 
Wir heben daraus nur noch eine hervor, die wegen des Ansehens der 
sie vertretenden Persönlichkeit besondere Aufmerksamkeit beanspruchen 
kann; das ist die des berühmten Münchener Nationalökonomen 
Brentano. Er verlangt, daß der für diesen Zweck zu schaffenden 
Zentralstelle „die Befugnis erteilt werde, die Gesamtproduktion so 
zu leiten, daß einer jeden einzelnen Wirtschaft und insbesondere 
einem jeden Landwirt das vorgeschrieben wird, was er produzieren 
muß". Fragen wir die Anhänger des Produktionszwanges, woher 
es denn komme, daß die landwirtschaftliche Produktion nicht die Wege 
eingeschlagen habe, auf denen sie sie zu sehen wünschen, so bekommt
	        
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