Volltext: Städtische Wohnungspolitik [21/22]

ist kaum möglich, ohne Rechtsverletzung auch nur das Betreten 
eitler Wohnung in Handhabung der Wohnungsaussicht zu 
erzwingen. Auch hier mutz ich die Forderung erneuern, datz 
vor allem die Regierung ihre Pflicht auf dem Gebiete des 
Wohnungswesens nachzukommen hat. 
Besondere Maßnahmen;ur Förderung des Klein- 
Wohnungsbaues nach dem Kriege. 
Wirksamer natürlich als alle Einschränkungs- und Äber- 
wachungsmatzregeln ist die Schaffung möglichst zahl¬ 
reicher neuer, gesunder Wohnungen. Ist dies zu er¬ 
reichen, so werden alle anderen Matznahmen, wenn nicht 
überflüssig, so doch wenigstens eher entbehrlich. 
Gemeinnützige Bautätigkeit. 
In dieser Beziehung wird der gemeinnützigen Bautätigkeit 
nach dem Kriege eine große Ausgabe gestellt sein. Neuer 
Organisationen auf diesem Gebiete wird es kaum bedürfen, 
denn die bestehenden haben sich im allgemeinen so bewährt, 
daß sie neuen Versuchen aus unsicherer Grundlage jedenfalls 
vorzuziehen sind. Die österreichische Wohnungsfürsorgegesetz¬ 
gebung, den staatlichen Wohnungsfürsorgefond näher zu be¬ 
sprechen, würde zu weit führen, es handelt sich hier auch weniger 
um städtische als staatliche Maßnahmen. Die gemeinnützige 
Bautätigkeit hat aber eine solche Bedeutung erlangt, ihre 
Rechtsnormen waren vielfach für das Ausland maßgebend, 
datz sie wohl nicht unerwähnt bleiben darf. 
Private Bautätigkeit. 
Den überwiegenden Teil der benötigten Wohnungen 
wird allerdings die private Bautätigkeit zu beschaffen haben. 
Was wird diese nach dem Kriege zu ausgiebiger Betätigung 
benötigen? Vor allem große und billige Kapitalien. 
Kreditfrage. 
Die eigene Leistungsfähigkeit der Gemeinden auf diesem 
Gebiete ist wohl beschränkt, immerhin war die Gemeinde Wien 
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