Volltext: Statuten des Musikvereines in Linz

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Der K. k. öberösterreichischen Statthalterei‘ in Ver- 
tretung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unter- 
richt, .dem oberösterreichischen Landesausschusse, der 
Stadtgemeinde Linz und der Direktion‘ der Allgemeinen 
Sparkasse in Linz ‚steht das Recht: zu, je einen‘ Ver- 
treter in den Verwältungsausschuß: zu entsenden. +. 
- Alljährlich treten 4 von den gewählten‘ Ausschuß- 
mitgliedern. und 1 Ersatzmann aus... 0. 0 
Die Reihenfolge des Austrittes wird in den ersten 
2 Jahren ‚durch das Los: bestimmt. 
Die austretenden Mitglieder sind wieder wählbar. 
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses üben ihr 
Mandat und die ihnen zugewiesenen Funktionen unent- 
geltlich aus. Er 
8-21. 
Der Verwaltungsausschuß beschließt über alle Ver- 
einsangelegenheiten, welche nicht ausdrücklich der 
Generalversammlung vorbehalten ‘sind. Insbesondere 
ernennt er den. Musikdirektor und .die Lehrkräfte, 
bestellt die Diener und schließt, mit ihnen die :ent- 
sprechenden Verträge; ihm steht die Vertragskündigung 
und Entlassung des Personals zu. Er stellt seine eigene 
Geschäftsordnung und die Schulordnung sowie ‘die 
Instruktionen für die Funktionäre und für alle beim 
Vereine Angestellten fest. Er hat den Jahresbericht 
und den Rechnungsabschluß für die Generalversamm- 
lung vorzubereiten. a . 
Der ‚Verwaltungsausschuß: ‚versammelt: sich. über 
Einladung ‚des. Präsidenten. oder : se1nes -Stellvertreters. 
so oft: das Interesse ‚des Vereines es: erfordert. Der Prä- 
siden£ ist zur .Einberufung einer‘ Sitzung- des: Verwal- 
tungsausschusses verpflichtet, wenn dies: von. wenigstens
	        
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