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tung der Vereinsangelegenheiten sowie: die . Vertretung
des. Vereines nach außen. Er beruft über Beschluß des
Verwaltungsaäusschusses die Generalversammlung, ordnet
die Sitzungen des Verwaltungsausschusses an und führt
in beiden den Vorsitz. Er unterfertigt alle vom Vereine
ausgehenden Urkunden ‚und sonstigen Schriftstücke.. .
In dringenden Fällen trifft der Präsident im
Namen des Verwaltungsausschusses die. nötigen Ver-
fügungen, für welche er unverzüglich die nachträg-
liche Genehmigung des Verwaltungsausschusses einzu-
holen hat. a
$ 26.
Der Sekretär eröffnet alle an den.Verein gerich-
teten Einläufe und bringt sie zur Kenntnis. des Prä-
sidenten. Er führt die Verhandlungsprotokolle, besorgt
die. im Namen‘ des Vereines, in Schrift und Druck
erscheinenden Aufsätze und Kundmachungen und fer-
tigt-sie mit; er führt das Mitgliederverzeichnis, ver-
wahrt das Vereinssiegel und besorgt die Registrierung
und Verwahrung‘ der Vereinsakten. Zur Führung des
Kanzleigeschäftes kann ihm ein Pauschale gegen Ver-
rechnung. angewiesen werden. 222
Dem Kassier obliegen .die . Verwahrung und Ver-
rechnung des Vereinsvermögens, der Empfang aller Ein-
nahmen und die Zahlungen...
Dem Ökonom steht die Besorgung. des Vereins-
haushaltes: und des Konzertlokales zu. Ihm untersteht
unmittelbar. die Dienerschaft des. Vereines, deren Auf-
nahme oder Entlassung er dem Verwaltungsausschusse
vorschlägt!‘ 24 Se 1
Der Archivar. hat die Verwahrung und Registrie-
rung der Musikalien und Bücher,“ 4
der Instrumenteninspektor die Instandhaltung
and Verwahrung der Instrumente. zu besorgen.: