Volltext: Die katholische Lehrgesellschaft (Societas Catholica instructiva)

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«üch allmählich den katholischen Gelehrten ein Mittel Bieten, sich 
gegenseitig kennen zn lernen, wissenschaftliche Bestrebungen einander 
mitzutheilen und in ihren Arbeiten sich gegenseitig zu unterstützen. 
In demselben werden die Erlasse des apostolischen Stuhles und 
Entscheidungen der heiligen Kongregationen als die Leitsterne für 
für die katholische Wissenschaft unb Theologie veröffentlicht, sodann 
auch andere religiöse Fragen von praktischer Wichtigkeit behandelt, 
die Werke der Mitglieder pnblicirt n. s. ro. Wegen seines Inhaltes 
wird es auch von Klöstern, Priestern von wissenschaftlicher Richtung 
unb Aubereu gehalten. 
^>) Ferner können unter bie Mitarbeiter ber Gesellschaft aufgenommen 
werben Katholiken jeben Staubes unb Geschlechtes, wenn sie ent- 
schlossen sinb, selber gute Christen zu sein unb Anbere nach Kräften 
in heiligem Seeleneifer zu guten Christen zu machen. Sie führen 
ben Namen „Mitarbeiter uub Mitarbeiterinnen ber Katholischen 
Lehrgesellschaft." Sie haben bie für bie Mitarbeiter bestimmte Zeit¬ 
schrift ben „Missionär" zu lesen, beten ein kurzes tägliches Gebet 
für sich unb bie Gesellschaft, wie es in ben Statuten für Mitarbeiter 
unb Mitarbeiterinnen enthalten ist, unb geben uns in christlicher 
wf*=Er Barmherzigkeit um Gottes Willen wenigstens alljährlich ein be¬ 
liebiges Almosen zur Ausführung unserer Arbeiten, 
c) In einer besoubereu Abtheilung können unb sollen auch Kinbcr 
b''s zum 14. Jahre sich betheiligen burch bas „Engelbünbniß". 
@s hat ben Zweck, unter bem Schutz ber heiligen Engel unb ihrer 
erhabenen Königin, bie Kinber zur Bewahrung ber Unschulb unb 
unb zum fleißigen Lernen unb Ueben bes Katechismus anzueifern. 
Die kleinen Solbaten Christi tragen ein Kreuzlein an blauweißem 
Banb unb beten täglich ein Gebet, welches auf betn Aufnahmeschein 
gebruckt steht. Gelbbeiträge werben nicht verlangt. Die Kinber bes 
Engelbünbnisses sollen bas „Manna" lesen, welches eigens für 
Kinber herausgegeben wirb. 
4. Was urtheilt die kirchliche Obrigkeit üöer 
das Werk? 
Nachbem ber heilige Vater vor betn Beginne seinen Segen gespenbet 
hatte, wieberholte er in ber Folgezeit noch zweimal biesen seinen glück- 
.^^3. -verleihe,ben Segen. Verschiebene Carbinäle ermuthigten ben Grünber unb 
empfahlen sein Werk unb seine Schriften Priestern unb Laien. Die Cot!-
	        
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