Volltext: Linz und seine Umgebungen

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wie solche bey dem 
k. Ober-Postamte zu Linz nach den dermahligen Bestimmungen abgehen und ankommen. 
Abgehende Fahr-Posten. » | Ankommende Fahr-Posten. i 
Gattung 
der 
Wagen. 
Abfahrt von hier 
nach 
Provinzen, Länder und Städte, I! Gattung 
welche mit diesem der 
Wagen in Fahrt-Verbindung stehm. | Wagen. J 
Ii Ankunft von dort allhier. 
Tag. 
Stunde. 
J Tag. Stunde. 
Courier 
oder 
Brief-Eilwagen 
Montag 
Dinstag 
Mittwoch 
Donnerstag 
Freytag 
Samstag 
Sonntag 
6 Uhr Früh 
Wien 
Ueber Wien nach und aus Ungarn, Steyermark, Dalmatien, Türkey, Mähren, Schlesien, Galizien, Pohlen, I 
Ostpreußen und Rußland. 
Courier 
oder 
i Montag 
Dinstag 
Mittwoch 
Donnerstag 
Freytag 
Samstag 
Sonntag 
5% Uhr Abends 
Dinstag 
Freytag 
Sonntag 
7 Uhr Abends 
Innsbruck 
.! 
Ueber Innsbruck uach und aus Tyrol, Italien, Schweiz, Frankreich, England, Spanien, Portugal und Afrika. 
Brief-Eilwagen 
Montag 
Mittwoch 
Freytag 
3 Vi Uhr Früh 
Mittwoch 
7 Uhr Abends 
Salzburg 
Ueber Salzburg nach und aus Tyrol, Steyermark, Illyrien und Bayern. 
Samstag 
3 % Uhr Früh 
Personen - Eil- 
fahrt 
Montag 
Dinstag * 
Mittwoch 
Donnerstag * 
Freytag * 
Samstag 
Sonntag * 
8 Uhr Früh 
3 „ Abends 
8 ,, Früh 
3 „ Abends 
3 ,, „ 
8 „ Früh 
3 „ Abends 
Wien 
Salzburg 
Ueber Wien nach und aus Ungarn, Steyermark, Dalmatien, Mähren, Schlesien, Galizien, Pohlen, Ostpreußen, 
Rußland und Türkey. 
Personen - Cil- 
fahrt 
Montag * 
Dinstag * 
Mittwoch * 
Donnerstag 
Freytag * 
Samstag 
Sonntag 
5 V-Uhr Früh 
Montag 
5 Uhr Früh 
Ueber Salzburg uach und aus Tyrol, Steyermark, Illyrien und Bayern. 
Dinstag auf Mittwoch 
12 V.. Uhr Früh ! 
Cilwagen 
Donnerstag 
7 Uhr Abends 
Braunau 
Ueber Braunau nach und aus Bayern, Würtemberg, Baden, Rheinland und Niederlanden. 
Cilwagen 
Samstag 
4 V« Uhr Früh 
Samstag 
7 Uhr Abends 
Passau 
Ueber Passau uach uud aus Bayern, Würtemberg, Baden, den Rheinlanden, Belgien, Hessen und Frankfurt. 
Moutag 
2 Uhr Früh 
Postwagen 
Mittwoch 
Samstag 
11 Uhr Mittags 
Steyr 
Nach uud von Steyr. 
Postwagen 
Diusrag 
Freytag 
11 Uhr Mittags 
Packwagen 
Freytag 
Freytag 
Sonntag 
6 Uhr Früh 
9 „ Abends 
11 „ Mittags 
Wien 
Ueber Wien nach und aus Ungarn, Steyermark, Dalmatien, Türkey, Mähreu, Schlesien, Galizien, Pohlen, 
Ostpreußen und Rußland. 
Montag 
! Mittwoch 
! Freytag 
4 Uhr Früh 
9 — Abends 
Freytag 
11 Uhr Nachts 
Innsbruck 
Ueber Innsbruck nach und aus Tyrol, Italien, Schweiz, Frankreich, England, Spanien, Portugal uUd Afrika. 
Packpagen 
Freytag 
6 Uhr Abends 
Mittwoch 
6 Uhr Früh 
Braunau 
Ueber Braunau nach und aus Bayern, Würtemberg, Baden, Rheinland und Niederlanden. 
Sonntag 
9 Uhr Früh 
Montag 
6 Uhr Früh 
Passau 
Ueber Passau nach und aus Bayern, Würtemberg, Baden, den Rheinlanden, Belgien, Hessen und Frankfurt. 
Freytaq 
4 Uhr Fräh 
Mattewagen 
Montag 
ijftifWiiES 
| 6 Uhr Früh 
Prag 

Ueber Prag nach und aus Böhmen, Sachsen, Preußen, Hamburg, Bremen, Lübeck, Hannover, Hessenkassel und 
Braun schweig. t 
Malletvagen 
Sonntag 
Fretttag ^ 
3 Uhr Früh J 
A n m e 
Die mit * bezeichnete!: Eilfahrten werden nur Während des Sommers unterhalten. 
Mit dem Briefpost-Eilwageu werden nur 3 Reisende nebft allen Geldbriefen md Packeteu bis zum Gewichte von 3 Pfund befördert; letz- 
tere Sendungen dürfen jedoch keiner Zollamts - Handlung unterliegen, da sie dann mit dem Brankardwagen gesendet werden; müssen aber 
ohne Ausuayme wie bey dem Brankardwagen mit einer beygelegten zweyten Address? versehen seyn. 
Eben so wie bey dem Brief-Eilwagen werden mit dem Eilwagen nach Braunau und Passau beschwerte Briefe und Sendungen bis 3 Pfund 
versendet; und für diese zwey Fahrten die Neiseuden unbedingt aufgenommen» 
Mir den Personen - Eilfahrten werden nur die Reisenden allein mit ihrem Gepäcke, wenn solches in Felleisen oder ledernen Koffers ver- 
packt ist, befördert; übrigens alle von Holz bestehenden Koffers und Kistengepäcke mit vem Brankarpwagen gegen Entrichtung des ganzen 
tanffmäßlgen Porto versendet. Mit den Mallewagen werden alle Brief« und Fracht-Sendungen, wenn letztere nicht zu voluminös sind, de- 
fördert, und drey Reisende, jedoch bedingt, aufgenommen, denen 30 Pfund Gepäcke frey mitzunehmen gestattet ist. 
Für Reilende. 1. Für den Eilwagen hat man sich wenigstens eine Stunde vor der^Abf^vt^räiwtiren^ fassen, mnv dei^Hanzen 
Betrag zu erlegen. — 2. Jeder Reisende wird unbedingt zur Beförderung aufgenommen; sollte derselbe jedoch in dem allhier einlangenden 
Wagen keinen Platz finden, so wird solcher mittelst einer Bey- oder Post-Kalesche welter befördert, ohne dafür einen höheren Betrag erle- 
gen zu dürfen. Es versteht sich demnach von selbst, daß den weiterher einlangenden Passagieren Hinsichtlich der Plätze der Vorzug gebühre. — 
3. Reisende, welche sich, jedoch nur innerhalb der Gränzen der Monarchie, uud auf denjenigen Routen, auf welchen Eilwagens-Course beste- 
Heu, eines Separatwagens bedienen wollen, haben sich dießfalls wenigstens eine Halbe Stunde vor der zur Abfahrt bestimmten Zeit zu mel- 
den. Sollte aber keine Aerarial-Kalesche vorhanden seyn, so kann keine Bestellung auf eine Separat-Fahrt angenommen werden. 4- Da 
von Seite der Anstalt fahrende? Posten zu Gunsten der Reisenden die Vorkehrung getroffen wurde, daß auf den Speise - Stationen in be- 
stimmten Gasthausern das Essen zn festgetzten Preisen bey Anknnft des Eilwagens schon bereit steht, so haben sich die Reisenden, in so fern 
selbe nicht gleich bey der Aufschreibung zur Reise erklären, daß sie von dieser Verfügung keinen Gebrauch machen können oder wollen, in diese 
r k u n Z. 
mit der Beförderung des Eilwagens im Einklänge stehende Maßregel zu fügen. — 5. Uebrigcns werden tue Reisenden auf dle Vorschriften 
Hiugewieseu, welche iu dem gedruckten Vormerkscheiue, den jeder Reisende bey der Aufschreibuug zur Relse erhalt, enthalten sind. 
Für Versender uud Empfänger. 1. Die k. k. Fahrpost-Anstalt haftet für die zur Versendung übergebeueu Gelder undWaa- 
ren für den Fall, als solche durch die Schuld irgend eines Postbeamten in Verlust geratheu, oder der Inhalt der Frachtstücke durch eiue auf 
dem Postwagen geschehene Verlegung von außen beschädiget wird. — 2. Die mit dem k. k. Postwagen emlangenden Sendungen werden, 
sowohl mit Geld beschwerte Briefe, als Packete und übrige Frachtstücke, gleich uach ihrer Emlangung von 
Empfänger (Adressaten) vermög Adresse bestellt. - 3. Sendungen, welaie zur mantHamtllcken Befchan angewiesen werden, müssen von 
der betreffenden Partey entweder selbst bey dem k. k. Manth-Oberamte abgehohlt werden. — 4. Dle k. k. Postivagens - Äbgabs - .,?eceplssen 
müssen von dem Empfänger der Sendung eigenhändig mit Vor- und Zunahmen, wie auch der Stand oder 
Parteyen auch die Wohnung oder Hans-Nummer beygefügt werden. Dle zur Behebung irgend einer Onduttg ^evollmachtlt.len aler müs¬ 
sen mit einer zu diesem Zwecke von dem Empfänger (Addressaten) eigenhändig ausgestellten lchnftltchen, gesiegelten Allmacht vcrseben seyu. 
5. Sendungen, welche binnen 2 Monathen nach der Einlangung ulcht an den Addressaten gebracht wnden können, 
Ort wieder zurückgesendet- — 6. Sendungen, welche beschädigt einlangen, hat der Empfanger soglelch beym^ezug derselben i»u beanstandl- 
qen. — 7. Eben so ist ein allfälliger Abgang an Geld bey einem beschwerten Briefe sogleich beim Bezug des Brieses, welcher l» Gegenwart 
des Briefträgers ohne Verletzung des Siegels geöffnet werden mnß, demselben zu melden; später kann kein Anspruch' auf ^r.atz gelteud ge¬ 
macht werden. 
Zur Versendung mittelst der k. k. Fahrpost werden mit Ausnahme derjenigen Gegenstände, welche durch Reibung und Lufrzudrang sich 
entzünden können, alle Sendungen aufgenommen; Sendungen, welche nicht zweckmäßig emballirc und verpackt Mt, werveu nur auf Gefahr 
des Versenders übernommen. 
Die Aufgabszeit für Fahrpost-Sendnngen ist täglich, ohne Nnckficht, ob dieselben noch mit nahmlichen, oder an einem anderen Tage abgeschickt werden können, von 9 bis 12 Uhr Vormittag, und 
voll 3 bis 5 Uhr Nachmittag. 
k. £\. Ober - Postverwaltung, 5m? i»37
	        
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