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ste
wie solche bey dem
k. Ober-Postamte zu Linz nach den dermahligen Bestimmungen abgehen und ankommen.
Abgehende Fahr-Posten. » | Ankommende Fahr-Posten. i
Gattung
der
Wagen.
Abfahrt von hier
nach
Provinzen, Länder und Städte, I! Gattung
welche mit diesem der
Wagen in Fahrt-Verbindung stehm. | Wagen. J
Ii Ankunft von dort allhier.
Tag.
Stunde.
J Tag. Stunde.
Courier
oder
Brief-Eilwagen
Montag
Dinstag
Mittwoch
Donnerstag
Freytag
Samstag
Sonntag
6 Uhr Früh
Wien
Ueber Wien nach und aus Ungarn, Steyermark, Dalmatien, Türkey, Mähren, Schlesien, Galizien, Pohlen, I
Ostpreußen und Rußland.
Courier
oder
i Montag
Dinstag
Mittwoch
Donnerstag
Freytag
Samstag
Sonntag
5% Uhr Abends
Dinstag
Freytag
Sonntag
7 Uhr Abends
Innsbruck
.!
Ueber Innsbruck uach und aus Tyrol, Italien, Schweiz, Frankreich, England, Spanien, Portugal und Afrika.
Brief-Eilwagen
Montag
Mittwoch
Freytag
3 Vi Uhr Früh
Mittwoch
7 Uhr Abends
Salzburg
Ueber Salzburg nach und aus Tyrol, Steyermark, Illyrien und Bayern.
Samstag
3 % Uhr Früh
Personen - Eil-
fahrt
Montag
Dinstag *
Mittwoch
Donnerstag *
Freytag *
Samstag
Sonntag *
8 Uhr Früh
3 „ Abends
8 ,, Früh
3 „ Abends
3 ,, „
8 „ Früh
3 „ Abends
Wien
Salzburg
Ueber Wien nach und aus Ungarn, Steyermark, Dalmatien, Mähren, Schlesien, Galizien, Pohlen, Ostpreußen,
Rußland und Türkey.
Personen - Cil-
fahrt
Montag *
Dinstag *
Mittwoch *
Donnerstag
Freytag *
Samstag
Sonntag
5 V-Uhr Früh
Montag
5 Uhr Früh
Ueber Salzburg uach und aus Tyrol, Steyermark, Illyrien und Bayern.
Dinstag auf Mittwoch
12 V.. Uhr Früh !
Cilwagen
Donnerstag
7 Uhr Abends
Braunau
Ueber Braunau nach und aus Bayern, Würtemberg, Baden, Rheinland und Niederlanden.
Cilwagen
Samstag
4 V« Uhr Früh
Samstag
7 Uhr Abends
Passau
Ueber Passau uach uud aus Bayern, Würtemberg, Baden, den Rheinlanden, Belgien, Hessen und Frankfurt.
Moutag
2 Uhr Früh
Postwagen
Mittwoch
Samstag
11 Uhr Mittags
Steyr
Nach uud von Steyr.
Postwagen
Diusrag
Freytag
11 Uhr Mittags
Packwagen
Freytag
Freytag
Sonntag
6 Uhr Früh
9 „ Abends
11 „ Mittags
Wien
Ueber Wien nach und aus Ungarn, Steyermark, Dalmatien, Türkey, Mähreu, Schlesien, Galizien, Pohlen,
Ostpreußen und Rußland.
Montag
! Mittwoch
! Freytag
4 Uhr Früh
9 — Abends
Freytag
11 Uhr Nachts
Innsbruck
Ueber Innsbruck nach und aus Tyrol, Italien, Schweiz, Frankreich, England, Spanien, Portugal uUd Afrika.
Packpagen
Freytag
6 Uhr Abends
Mittwoch
6 Uhr Früh
Braunau
Ueber Braunau nach und aus Bayern, Würtemberg, Baden, Rheinland und Niederlanden.
Sonntag
9 Uhr Früh
Montag
6 Uhr Früh
Passau
Ueber Passau nach und aus Bayern, Würtemberg, Baden, den Rheinlanden, Belgien, Hessen und Frankfurt.
Freytaq
4 Uhr Fräh
Mattewagen
Montag
ijftifWiiES
| 6 Uhr Früh
Prag
Ueber Prag nach und aus Böhmen, Sachsen, Preußen, Hamburg, Bremen, Lübeck, Hannover, Hessenkassel und
Braun schweig. t
Malletvagen
Sonntag
Fretttag ^
3 Uhr Früh J
A n m e
Die mit * bezeichnete!: Eilfahrten werden nur Während des Sommers unterhalten.
Mit dem Briefpost-Eilwageu werden nur 3 Reisende nebft allen Geldbriefen md Packeteu bis zum Gewichte von 3 Pfund befördert; letz-
tere Sendungen dürfen jedoch keiner Zollamts - Handlung unterliegen, da sie dann mit dem Brankardwagen gesendet werden; müssen aber
ohne Ausuayme wie bey dem Brankardwagen mit einer beygelegten zweyten Address? versehen seyn.
Eben so wie bey dem Brief-Eilwagen werden mit dem Eilwagen nach Braunau und Passau beschwerte Briefe und Sendungen bis 3 Pfund
versendet; und für diese zwey Fahrten die Neiseuden unbedingt aufgenommen»
Mir den Personen - Eilfahrten werden nur die Reisenden allein mit ihrem Gepäcke, wenn solches in Felleisen oder ledernen Koffers ver-
packt ist, befördert; übrigens alle von Holz bestehenden Koffers und Kistengepäcke mit vem Brankarpwagen gegen Entrichtung des ganzen
tanffmäßlgen Porto versendet. Mit den Mallewagen werden alle Brief« und Fracht-Sendungen, wenn letztere nicht zu voluminös sind, de-
fördert, und drey Reisende, jedoch bedingt, aufgenommen, denen 30 Pfund Gepäcke frey mitzunehmen gestattet ist.
Für Reilende. 1. Für den Eilwagen hat man sich wenigstens eine Stunde vor der^Abf^vt^räiwtiren^ fassen, mnv dei^Hanzen
Betrag zu erlegen. — 2. Jeder Reisende wird unbedingt zur Beförderung aufgenommen; sollte derselbe jedoch in dem allhier einlangenden
Wagen keinen Platz finden, so wird solcher mittelst einer Bey- oder Post-Kalesche welter befördert, ohne dafür einen höheren Betrag erle-
gen zu dürfen. Es versteht sich demnach von selbst, daß den weiterher einlangenden Passagieren Hinsichtlich der Plätze der Vorzug gebühre. —
3. Reisende, welche sich, jedoch nur innerhalb der Gränzen der Monarchie, uud auf denjenigen Routen, auf welchen Eilwagens-Course beste-
Heu, eines Separatwagens bedienen wollen, haben sich dießfalls wenigstens eine Halbe Stunde vor der zur Abfahrt bestimmten Zeit zu mel-
den. Sollte aber keine Aerarial-Kalesche vorhanden seyn, so kann keine Bestellung auf eine Separat-Fahrt angenommen werden. 4- Da
von Seite der Anstalt fahrende? Posten zu Gunsten der Reisenden die Vorkehrung getroffen wurde, daß auf den Speise - Stationen in be-
stimmten Gasthausern das Essen zn festgetzten Preisen bey Anknnft des Eilwagens schon bereit steht, so haben sich die Reisenden, in so fern
selbe nicht gleich bey der Aufschreibung zur Reise erklären, daß sie von dieser Verfügung keinen Gebrauch machen können oder wollen, in diese
r k u n Z.
mit der Beförderung des Eilwagens im Einklänge stehende Maßregel zu fügen. — 5. Uebrigcns werden tue Reisenden auf dle Vorschriften
Hiugewieseu, welche iu dem gedruckten Vormerkscheiue, den jeder Reisende bey der Aufschreibuug zur Relse erhalt, enthalten sind.
Für Versender uud Empfänger. 1. Die k. k. Fahrpost-Anstalt haftet für die zur Versendung übergebeueu Gelder undWaa-
ren für den Fall, als solche durch die Schuld irgend eines Postbeamten in Verlust geratheu, oder der Inhalt der Frachtstücke durch eiue auf
dem Postwagen geschehene Verlegung von außen beschädiget wird. — 2. Die mit dem k. k. Postwagen emlangenden Sendungen werden,
sowohl mit Geld beschwerte Briefe, als Packete und übrige Frachtstücke, gleich uach ihrer Emlangung von
Empfänger (Adressaten) vermög Adresse bestellt. - 3. Sendungen, welaie zur mantHamtllcken Befchan angewiesen werden, müssen von
der betreffenden Partey entweder selbst bey dem k. k. Manth-Oberamte abgehohlt werden. — 4. Dle k. k. Postivagens - Äbgabs - .,?eceplssen
müssen von dem Empfänger der Sendung eigenhändig mit Vor- und Zunahmen, wie auch der Stand oder
Parteyen auch die Wohnung oder Hans-Nummer beygefügt werden. Dle zur Behebung irgend einer Onduttg ^evollmachtlt.len aler müs¬
sen mit einer zu diesem Zwecke von dem Empfänger (Addressaten) eigenhändig ausgestellten lchnftltchen, gesiegelten Allmacht vcrseben seyu.
5. Sendungen, welche binnen 2 Monathen nach der Einlangung ulcht an den Addressaten gebracht wnden können,
Ort wieder zurückgesendet- — 6. Sendungen, welche beschädigt einlangen, hat der Empfanger soglelch beym^ezug derselben i»u beanstandl-
qen. — 7. Eben so ist ein allfälliger Abgang an Geld bey einem beschwerten Briefe sogleich beim Bezug des Brieses, welcher l» Gegenwart
des Briefträgers ohne Verletzung des Siegels geöffnet werden mnß, demselben zu melden; später kann kein Anspruch' auf ^r.atz gelteud ge¬
macht werden.
Zur Versendung mittelst der k. k. Fahrpost werden mit Ausnahme derjenigen Gegenstände, welche durch Reibung und Lufrzudrang sich
entzünden können, alle Sendungen aufgenommen; Sendungen, welche nicht zweckmäßig emballirc und verpackt Mt, werveu nur auf Gefahr
des Versenders übernommen.
Die Aufgabszeit für Fahrpost-Sendnngen ist täglich, ohne Nnckficht, ob dieselben noch mit nahmlichen, oder an einem anderen Tage abgeschickt werden können, von 9 bis 12 Uhr Vormittag, und
voll 3 bis 5 Uhr Nachmittag.
k. £\. Ober - Postverwaltung, 5m? i»37