Volltext: Statuten der Lokalbahn Lambach-Vorchdorf-Eggenberg

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§ 3. 
Die Firma der Gesellschaft lautet: „Lokalbahn Lam¬ 
bach—Vorchdorf—Eggenberg“ und wird nach Vorschrift des 
Gesetzes in das Handelsregister des kompetenten Handels¬ 
gerichtes eingetragen. 
Die Firma wird in der Weise kollektiv gezeichnet, daß 
unter die vorgedruckten oder von wem immer geschriebenen 
Worte: „Lokalbahn Lambach—Vorchdorf—Eggenberg“ entweder 
a) zwei Mitglieder des Verwaltungsrates oder 
b) ein Mitglied des Verwaltungsrates und ein mit der Prokura 
betrauter Beamter, letzterer mit einem die Prokura an¬ 
deutendem Zusatze, eigenhändig ihre Namen beisetzen. 
§ 4. 
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lambach. 
Die Kundmachungen der Gesellschaft erfolgen seitens 
des Präsidenten des Verwaltungsrates oder dessen Stellvertreters 
rechtswirksam durch die einmalige Einschaltung in der amt¬ 
lichen „Wiener Zeitung“ und in der amtlichen „Linzer Zeitung“. 
Außerdem können diese Kundmachungen noch in jenen 
Blättern veröffentlicht werden, welche der Verwaltungsrat hiezu 
bestimmt. 
§ 5. 
Die Gesellschaft ist zum Beginne ihrer Wirksamkeit be¬ 
rechtigt, wenn das im § 7, Absatz 1, festgesetzte Aktienkapital, 
soweit dasselbe nicht durch die von der Staatsverwaltung und dem 
Erzherzogtume Österreich ob der Enns zugesicherte Übernahme 
von Aktien im Nominalbeträge von 268.000 K, beziehungs¬ 
weise von 40.000 K aufgebracht wird, voll eingezahlt ist, 
ferner die konstituierende Generalversammlung, § 6, ordnungs¬ 
gemäß abgehalten und die Firma der Gesellschaft handels¬ 
gerichtlich protokolliert ist. 
Die Gesellschaft endet mit dem Ablaufe der Konzessions¬ 
dauer für die im § 1 genannte Eisenbahn, sofern nicht nach 
den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches oder infolge 
früheren Erlöschens der Konzession, insbesondere im Falle
	        
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