nötigen Lokalitäten wieder zur Disposition gestellt wer
den. Der Jndustrieverein mußte sich in einem Privathause
einquartieren. In den folgenden Jahren entbrannte ein
langwieriger Federkrieg zwischen Landeskollegium, Ge
meinde und Gewerbeverein wegen Zahlung der Miete
und Rücksiedlung des Vereines, denn die mit Erlaß des
Unterrichtsministeriums vom 9. April 1851 genehmigte
und am 3. Dezember 1851 unter Bürgermeister Reinhold
Körner eröffnete Ilnterrealschule bekam keinen Neubau,
auch dann nicht, als „mit Entschließung Sr. k. u. k. aposto
lischen Majestät" vom 21. August 1852 am 1. Oktober 1852
die Oberrealschule eröffnet wutde und für diesen
Zweck vom provisorischen Gemeindevorstand Herrn Josef
Dierzer von Traunthal noch ein Grundstreifen angekauft
wubde, um den notwendigen Erweiterungsbau vorneh
men zu können. Auch die wohlwollenden Vorschläge des
Herrn Grafen von Barth, den Jndustrieverein im Erwei
terungsbau unterzubringen und die „dringendsten Ein
gaben und bündigsten Erklärungen des Gemeinderates"
verhalfen dem Jndustrieverein nicht zur Erfüllung seines
Wunsches, obwohl darauf hingewiesen wurde, daß durch
die Bereinigung der Industrieschule und der Realschule
„sich positive Vorteile für beide Institute und Ihre prak
tische Wirksamkeit ergeben" würden und obwohl nach
„allerhöchster Entschließung mit der Realschule Hand
werkerschulen verbunden werden sollen und der Indu
strieverein die gleichen Aufgaben in seinem Programme
hat." — Mit welcher Zähigkeit damals um die Vereini
gung der beiden Schultypen gerungen wurde, geht aus
nachstehendem Protokoll hervor, das zugleich aufzeigt,
welche Aufgaben ursprünglich den Realschulen zugedacht
waren:
Was zuförderst die von Seite der Herren Repräsentanten
der h. k. k. Schulbehörde erhobenen Bedenken aus Gründen
der Disziplin und Aufsicht, gegen die Unterbringung des In
dustrievereines in demselben Gebäude mit der Realschule be
trifft, so können die Vertreter der Gemeinde den gegen diese
Unterbringung angeführten Gründen jenen objektiven Ge
halt nicht zugestehen, welcher ihnen beigelegt werden will.