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Jugend in demselben eine gediegene fachliche Ausbildung
finden, mögen aus ihr tüchtige Arbeiter und Handwerks
meister hervorgehen, wertvolle Kräfte für die Hebung der
Produktion und damit der gesamten Volkswirtschaft!
Ser Ausgabenlreis -es Schulausschuffes
der Linzer Zoribildungsschulen.
Die Schulverwaltung und Schulaufsicht ist nach dem
oberösterreichischen Fortbildungsschulgesetz den Schulaus
schüssen, dem Fortbildungsschulrat, dem Landeshaupt
mann und den Bundesministerien für Handel und Ver
kehr, bezw. für Unterricht, übertragen. Nach dem Gesetze
ist für jede allgemein gewerbliche wie fachliche Fortbil
dungsschule in der Regel ein Schulausschuß zu bilden,
falls jedoch in einer Ortsgemeinde mehrere Fortbildungs
schulen bestehen, für alle diese Schulen zusammen nur
einer.
Für die Landeshauptstadt Linz mit ihren 18 Fort
bildungsschulen, die für ganz verschiedene Gewerbe
unterrichten, wäre die Schaffung eines einzigen Schul
ausschusses nicht zweckmäßig gewesen, da jede Schule
ganz andere sachliche Interessen hat. Der Landeshaupt
mann für Oberösterreich hat daher mit Verordnung vom
24. Mai 1927 als Organe des Schulausschusses die Voll
versammlung, den Arbeitsausschuß und für jede
Schule einen Fachausschuß angeordnet. — Die
Vollversammlung besteht aus sämtlichen Fachausschuß
mitgliedern. Dieser aus 90 Mitgliedern bestehende Ber-
wältungskörper entbehrt naturgemäß der erforderlichen
Beweglichkeit; er wird daher nur selten, meist nur einmal
im Jahre, zusammengerufen, um über die Errichtung
neuer gewerblicher Fortbildungsschulen oder über die
Auflassung solcher, über die Abgrenzung des Schulspren-
gels, über die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse des
Schulausschusses und der einzelnen Schulen zu beschließen.
— Die Beratung und Beschlußfassung in allen anderen