Volltext: Kremsthal-Bahn

Von Rohr nach Hall. gg 
geboten ist, eine Jodbäder-Our an den Quellen selbst 
zu gebrauchen. 
Die Cur- und Musiktaxe muss von jedem Cur- 
gaste für die ganze Saison bezahlt werden. — Die 
Curtaxe beträgt nach I. Kategorie für Personen aus 
den höheren Ständen und für Bemittelte 6 fl.; nach 
II. Kategorie für minder Bemittelte 4 fl.; für die 
Eamilienglieder und höhere Dienerschaft nach I. Kate¬ 
gorie 2 fl., nach II. Kategorie 1 fl. 50 kr.; für die ge¬ 
wöhnliche Dienerschaft in beiden Kategorien 50 kr. 
per Person. Statt der an anderen Badeorten üblichen 
Ständchen und Sammlungen für die Bademusik ist 
hier eine fixe Musiktaxe eingeführt, welche 2L der 
Curtaxe beträgt. 
Von der Entrichtung der Cur- und Musiktaxe 
sind befreit: 
a) alle Jene, welche sich mit einem legalen Armuts¬ 
zeugnisse ausweisen; 
b) jene Kurgäste, welche die Curkommission aus be¬ 
sonderen Gründen der Zahlung enthebt. 
Das ärztliche Honorar richtet sich nach den 
ärztlichen Leistungen, welche natürlich nicht bei allen 
Curgästen in gleichem Masse nöthig sind. Für die 
einfache Ordination der Bäder werden Honorare bis 
20 11. verabfolgt. Armen wird unentgeltlich ordinirt.*) 
Unterhaltungen. Während der Saison snioli. 
!) Anderweitige Auskünfte besorgt die Bade-Ver 
waltung.
	        
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