Volltext: Zolltarif für das österreichische Zollgebiet [175/179]

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Zoll für 100 kg 
in Goldkronen . 
allgemein vertragsm. 
6. Gewebe, die nur mit einfachen 
Säumen oder mit einzelnen Nähten 
versehen sind, werden nicht nach den 
Zollsätzen für genähte Gegenstände, 
sondern nur mit einem Zuschlag von 
10 vom Hundert zu dem Zoll für 
das betreffende Gewebe belegt. 
Vertragsbestimmungen. 
Seidene und halbseidene Gewebe, die nur 
mit einfachen Säumen oder mit einzelnen 
Nähten versehen sind, werden nicht nach den 
Zollsätzzen für genähte Gegenstände, sondern 
nur mit einem Zuschlage von 5 vom Hundert 
zu dem Zolle für das betreffende Gewebe belegt. 
Taschentücher, Tischzeug, Bettzeug und 
Handtücher aus Garnen von Baumwolle oder 
Spinnstoffen der Klasse XIX mit Säumen, 
welche ohne Umbiegen des Geweberandes 
durch bloßes Benähen desselben oder durch 
ein⸗ oder mehrfaches Umbiegen des Gewebe— 
randes in größerer oder geringerer Breite 
und Festnähen des umgebogenen Gewebe— 
stückes hergestellt und dabei weder mit Durch— 
orucharbeit (Ajournähten) irgend welcher Art 
versehen noch durch Zierstiche oder in anderer 
Weise verziert sind, werden deshalb weder 
mit den Zgollsätzen für genähte Gegenstände 
noch mit einem Zollzuschlag belegt. Für diese 
Waren wird an Stelle der Zollsätze für 
genähte Gegenstände der in Ziffer 6 der 
Allgemeinen Anmerkungen zu den Klassen XVIII 
bis XXII vorgesehene Zollzuschlag von 10 vom 
Hundert erhoben, wenn sie entweder nur mit 
einfachen Ajoursäumen (Galbstäbchensäumen 
oder Ganzstäbchensäumen) oder nur mit 
einem einreihigen Durchbruch versehen sind, 
welcher im Innern des Gewebes mit den 
Geweberändern gleichläuft und in genau der— 
selben Art wie die einfachen Ajoursäume, 
jedoch ohne Zusammenhang mit dem Saum 
durch besondere Nähfäden hergestellt ist. Hiebei 
bleiben die an den Kreuzungsstellen der Durch— 
brüche vorkommenden sogenannten Spinnen 
(sternförmige Fadengebilde) außer Betracht. 
Gespinstwaren, in die nur Buchstaben, 
wenn auch verschlungen oder in sich selbst 
verziert (Monogramme, Zierbuchstaben u. dgl.),
	        
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