Volltext: Zolltarif für das österreichische Zollgebiet [175/179]

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Zoll für ITStück 
Finc Goldkronen 
allgemein vertragsm. 
b) andere: 
1. nicht ausgerüstet 
2. ausgerüstet. ... 
222. Hüte aller Art, aufgeputzt .. .... 
Anmerkungen zu den Nr. 220 bis 222: 
1. Damen- und Mädchenhüte 
in Form und Ausstattung nach Art 
der Herren- und Knabenhüte sind wie 
diese zu verzollen Bindung. 
2. Mützen, Kappen, Fez und 
dergleichen Kopfbedeckungen sind wie 
Hüte zu verzollen. 
3. Unter Ausrüstung (Gar—⸗ 
nitur) wird die Aüsstattung mit 
Futter, Hutleder, Band, Stoff, Schnur 
verstanden. Die bloße Einfassung des 
Hutrandes mit Band ist nicht als 
Ausrüstung anzusehen. 
Fächer aller Art: 
a) aus oder mit feinsten Stoffen.. 
b) aus oder mit feinen Stoffen.. 
0) aus oder mit anderen Stoffen 
Tara: 20 Kisten, 11 Körbe. d* 
224. Regen⸗ und Sonnenschirme mit Über— 
zügen aus Zeugstoffen; Mieder: 
a) aufgeputzt. oder aus Spitzen, 
Stickereien oder in Verbindung 
mit feinsten Stoffen ...... 
b) aus Ganzseide. ..... 
c) aus Halbseide ... ... — 
c) aus anderen Zeugstoffen...... 
Kleidungen, Wäsche und andere, nicht 
besonders benannte genähte Gegen— 
stände sind nach ihrem Hauptbestand— 
teile mit einem Aufschlag von 
4*0 vom Hundert zu verzollen. 
Bei Damenkonfektion und allen mit 
Seide gefütterten, mit Spitzen oder 
225. 
IA 
d — 
2 — 
frr 100 kg 
500 —- 
250 — 
150— 
— 
5. 
für 1 Stück 
5. — — 
2 — 
120 
F
	        
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