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Zoll für ITStück
Finc Goldkronen
allgemein vertragsm.
b) andere:
1. nicht ausgerüstet
2. ausgerüstet. ...
222. Hüte aller Art, aufgeputzt .. ....
Anmerkungen zu den Nr. 220 bis 222:
1. Damen- und Mädchenhüte
in Form und Ausstattung nach Art
der Herren- und Knabenhüte sind wie
diese zu verzollen Bindung.
2. Mützen, Kappen, Fez und
dergleichen Kopfbedeckungen sind wie
Hüte zu verzollen.
3. Unter Ausrüstung (Gar—⸗
nitur) wird die Aüsstattung mit
Futter, Hutleder, Band, Stoff, Schnur
verstanden. Die bloße Einfassung des
Hutrandes mit Band ist nicht als
Ausrüstung anzusehen.
Fächer aller Art:
a) aus oder mit feinsten Stoffen..
b) aus oder mit feinen Stoffen..
0) aus oder mit anderen Stoffen
Tara: 20 Kisten, 11 Körbe. d*
224. Regen⸗ und Sonnenschirme mit Über—
zügen aus Zeugstoffen; Mieder:
a) aufgeputzt. oder aus Spitzen,
Stickereien oder in Verbindung
mit feinsten Stoffen ......
b) aus Ganzseide. .....
c) aus Halbseide ... ... —
c) aus anderen Zeugstoffen......
Kleidungen, Wäsche und andere, nicht
besonders benannte genähte Gegen—
stände sind nach ihrem Hauptbestand—
teile mit einem Aufschlag von
4*0 vom Hundert zu verzollen.
Bei Damenkonfektion und allen mit
Seide gefütterten, mit Spitzen oder
225.
IA
d —
2 —
frr 100 kg
500 —-
250 —
150—
—
5.
für 1 Stück
5. — —
2 —
120
F