Volltext: Zolltarif für das österreichische Zollgebiet [175/179]

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Zoll für 1Bruttoregister— 
tonne in Goldkronen 
allgemein vertragsm 
468. Schiffe aus Eisen, unedlen Metallen 
oder Eisenbeton; Schiffe für Dampf— 
oder sonstigen motorischen Antrieb 
(ausgenommen Sport⸗ und Luxus— 
boote) . ....... 
Anmerkungen zu den 
Nr. 467 und 468: 
1. Sport- und Luxusboote sind 
nach näherer Beschaffenheit zu 
verzollen. 
Ausrüstungs- und Einrich— 
tungsstücke für Schifffahrts- 
betrieb, wie Anker, Ketten, 
Schiffseile, Verschalungen, 
Zillen Geischiffe) u. dgl. in 
einmaliger Ausrüstung werden 
nicht gesondert verzollt. 
Andere Ausrüstungsgegen— 
tände, wie Dampfmaschinen, 
Antriebsmotoren, Gasgenera⸗ 
toren, Rohölfeuerungsanlagen, 
Lichtmaschinen u. dgl. unter— 
liegen der besonderen tarif— 
mäßigen Verzollung. 
XXXX. Edelmetalle, Edel- und 
Halbedelsteine und Waren daraus; 
Münzen. 
169. Gold, Silber, Platin und andere 
Edelmetalle, nicht besonders benannte, 
roh, alt, gebrochen und in Abfällen 
470. Platten, Bleche, Stangen und Drahte 
aus Edelmetallen: * 
a) aus Gold oder Platin.. —1 
b) aus Silber, auch vergoldet — 
Tara: 20 Kisten und Fässer, 13 Körbe. 
12 — 
l 
— für 1 kg 
frei I * 
10 
5* — 
Ta 
47 
X 
47 
Te 
1. 
augzn
	        
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