Volltext: Zolltarif für das österreichische Zollgebiet [175/179]

Für Muster: 7 Säckchen 
ohne Unterschied des Materials 
m Einzelgewichte bis 500 g Roh⸗ 
gewicht, 25 Blechdosen bis 1 Kg 
Rohgewicht. —99 
b) geröstet (gebrannt) ... .. .... 
Tara: 17 Kisten und Fässer, 9 Körbe, 2 Bal— 
—V 
3. Tee ........ 
Tara: 28 Originalkisten mit inneren Blech— 
auskleidungen im Gewichte von mindestens 
10 g pro 100 cmꝛ, lose oder in Paketen 
(auch in verlöteter Blechumhüllung), 16 Fur— 
nierkisten aus übereinandergeleimten Fur— 
nieren (auch mit Blechbeschlag an den Kanten) 
und mit Blechauskleidung von mindestens 
100g pro 100 em2, lose oder in Paketen 
(auch in verlöteter Blechumhüllung), 10 an— 
dere Kistenverpackung. 
Für Muster: 7 Säckchen ohne Unterschied 
des Materials im Einzelgewichte bis 150 8 
Rohgewicht, 30 Blechdosen im Einzelgewichte 
bis 250 8 Rohgewicht. 
Anmerkung: Waren dieser 
Klasse in Packungen für den Klein— 
verkauf unterliegen einem Zßoll— 
zuschlag von 15 vom Hundert. 
1 
Zoll für 100 kg 
in Goldkronen 
allgemein vertragsm. 
1350 — 
250 — 
Bemerkung. Als Packungen 
für den Kleinverkauf sind Pakete, Dosen, 
Schachteln, Kistchen u. dgl. anzusehen, 
die einzeln 5 kg oder weniger, bei Tee 
einzeln 3 Kgroder weniger enthalten. 
II. Gewürze. 
Allg. Bem. (9) Gemahlene Gewürze, 
Gewürznachahmungen und Gewürzersatz (Rück— 
stände von der Destillation ätherischer Ole aus 
Gewürzen oder verschiedene Pflanzenpulver, 
Matta u. dgl, mit oder ohne Zusatz von 
itherischen Gewürzölen dargestellt), wie die be— 
kreffenden Gewürze. — 
) In Zucker, Honig, Ol oder sonst ein⸗ 
gelegte, dann überzuckerte Gewürze, Nr. 106 
oder 107. 
i. 
1
	        
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