Volltext: Die Fußstapfen unseres Herrn Jesu Christi (Erstes Buch. Vierte unveränderte Auflage / 1856)

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sonst, ohne irgend eine Art Bezahlung, erhal— 
ten muß/, widrigenfalls gehen die Abläße ver— 
soten Wie die he Conzeegatton dutch ain De— 
kret vom 14. Mai 4721 erklärt, und Papst 
Innoren ver In an Ian véoselben gahe 
res bestätiget hat. Daher sind diejenigen betro— 
gen, welche. sie von gewissen Personen, die 
selbe feilbieten, kaufen. Ueherdieß können die 
bezeichneten Gegenstände demselben Dekrete zu— 
folge, nicht durch verschiedene Hände gehen, 
(man darf nämlich dieselben nicht ausleihen); 
und eben darum ist es am sichersten, die be— 
nannten Kreuze, Rosenkränze und Kronen un— 
mittelbar von einem P. Commissarius, oder 
Ordensmanne, oder einem apostolischen Syn— 
dikus des helligen Landes zuerhalten; deun 
durch ihre Hände erlangt man sie nicht nur 
rechtmäßig, sondern auch umsonst. 
Auuus einer zu Jernsalem, in der Buch— 
druckerei det PP. Franziskaner jüngst erschie— 
nenen Belehrung- abgedruckt,,
	        
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