Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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gerichtes. Die übrigen Geschäfte der Gemeindeverwaltung be¬ 
sorgte lange Zeit der controllirende Rat Franz Sambeck. Von 
der Einführung des neuen Gemeindegesetzes ist ohnehin schon 
an seinem Platze die Rede gewesen. 
Die Seele des alten Gemeindelebens in Obernberg war das 
Marktgericht, dessen Organisation und Befugnisse zu den 
verschiedenen Zeiten aus dem bereits Angeführten sattsam ent¬ 
nommen werden können. An der Spitze des Marktgerichtes 
stand der Marktrichter und der Rat, der aus sechs Ratsver¬ 
wandten bestand, von denen einer als Vicerichter fungirte. Der 
Richter wurde nach uraltem Gebrauche jährlich am Sonntag 
nach Lichtmesseil gewält; am Sonntag nach Georgi gieng da¬ 
gegen die Wal der Vieitlmeister, des Markt- und Brunnkäm¬ 
merers, der Spital- und Bruderhausverwalter, der Zechpröpste, 
der Fleisch-, Brod- und Bierbeschauer vor sich. Zu allen die¬ 
sen Aemtern konnte durch Wal nur ein von der Gemeinde auf¬ 
genommener und dem Pfleggerichte vorgestellter Bürger gelangen. 
Die Vorstellung der neuen Bürger beim Pfleggerichte geschah 
durch den Richter, Kämmerer und Marktschreiber. Dabei muss¬ 
ten die Vorgestellten um 1676 folgenden Eid schwören: 
„Ihr alss nun aufgenommener Burger und Inwohner, 
so sich in des Hochwürdigisten Unsern gnädigsten Fürsten 
und Herrn, Herrn N. N. Bischoffen zu Passau etc. etc. 
Marklit und Jurisdiction alhie zu Obernperg Wohn- und 
Sesshafft gemacht, werdet dem N. N. der Hochfrstl. herr¬ 
schafft Pflegern alda die schuldig gebürliche Pflicht thuen 
und hiemit an Aydesstatt angeloben, dass Ihr hechst ge¬ 
dacht Ihro hochfürstl. Gnaden zu Passau alss hiesiges 
orths Natürlichen rechten herrn und Landesfürsten auch 
ordinarium erkhenen, lieben, ehren und respectiren, dass 
ihr demselben und seinem Stüfft Passau threu, gewerttig, 
volg: und gehorsamb sein wollet, auch desselben Nuz, 
Ehr, Frommen und Wolfarth befördern, vor schaden und 
nachtheil wendten und wahrnen, dessgleichen vor des wol- 
gedachten N. N. alss Dero Zeit Eurer vorgesötzten Pfleg- 
gerichtobrigkheit alhie allen schuldigen gehorsamb und 
respect laisten, dan auch ferners Euch in Religionssachen 
alss ein Eifferig Catholischer Christ verhalten, erzaigen, 
dem allem nachkhomen und gehorsamen wollet, wie Es
	        
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