Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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1701 wurde im Zehenthofe auch einer der ersten Brunnen in 
Obernberg gegraben, nachdem im Schlosse der Zugbrunnen, 
im Markte nur die zwei Springbrunnen bestanden, deren Wasser¬ 
leitung über den Berg mehr als 1000 Schritte in der Länge 
hat; ehedem leitete man Regenwasser für die Roboter in 
eine Schwemme, 12 Fuss lang und 8 Fuss breit. Um 1700 
wurde im Zehenthofe ein eigener Salzniederlagstadel erbaut; 
früher stand das kurfürstliche Salzländhaus auf der Mitterau 
nächst Obernberg. 1810 wurde die Salzlegstätte zu Obernberg 
gänzlich aufgelassen und zu Aigen eine Niederlage errichtet, in 
welcher man den Centner Salz um 4 fl. 57 kr. verkaufte ’). 
Von 1790 an wurde das Zehentgetreide in den Amtskasten des 
Pfleggerichtes eingedient. Der Zehenthof sammt dem anstossen- 
den Schlossgraben kaufte um diese Zeit die Pflegerin Lötsch, 
von welcher er in verschiedene Hände übergieng. Nach dem 
Brande vom 22. Sept. 1858 verlor das Zehenthofgebäude 
seine frühere Gestalt gänzlich. Der sogenannte Metzgergraben 
wurde eingeschüttet und längs des Schlossgrabens bis zur Urfar- 
gasse ein Weg eröffnet, der durch den ehemaligen Zehenthof 
führt. Der Getreidekasten, die Städel, Ställe und Behausung 
sind an verschiedene Besitzer übergegangen. 
Das Zehentamt zu Obernberg wechselte wiederholt seinen 
Herrn; 1705 war es kaiserlich, 1710 freiherrlich - Hager’sch, 
1715 wieder bairisch, 1742 und 1743 österreichisch, 1744 bai¬ 
risch, 1779 österreichisch, 1782 passauisch bis zur Säcularisation 
des Hochstiftes. 
Ein jeweiliger kurbairischer, dann auch kaiserlicher Zehent- 
ner bezog seit 1761 als Sustentation den Blut-, Haar-, 
Zwiebel -, Kraut - und Rübenzehent und die Zehentstreu 
bis 1. Nov. 1782, mit welchem die Einkünfte des kurfürstlichen 
dann österreichischen Zehent- und Kastenamtes an das Hochstift 
Passau übergiengen; der jeweilige Pfleger erhielt von nun an als 
Zehentner 200 fl. jährliches Salarium aus der Zehentamtscasse; 
dagegen musste der jeweilige Zehentner 500 fl. Caution leisten. 
'■) Rieder Intelligenzblatt von 1810, 8.
	        
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