liehen Anwaltes, dass der Bischof von Passau mit seinen Maut¬
nern zu Schärding und Obernberg solcher Sachen Anfang ge¬
wesen sei, entschied das Schiedsgericht, dass in Zukunft alle
** Strassen auf dem "Wasser und dem Lande offen sein sollten 1).
1494 klagte Passau wiederum, dass der Mautner zu Schärding
die Getreideanschütte zu Obernberg verbieten wolle 2).
Diese wiederholten Streitigkeiten zwischen Baiern und
Passau der Maut wegen wurden erst durch die Verträge von
1586, 1608, 1690, vorzüglich aber durch die Vergleiche von
1749, 1766 und 1767 beigelegt.
Schon nach dem Uebergang der Maut an das Haus Oester¬
reich in Folge der Abtretung der Landeshoheit über Obernberg
durch das Hochstift Passau 1782 verlor diese ihre Bedeutung.
Ehedem mussten alle Güter, welche aus Italien, Tirol, Salzburg
und Baiern auf dem In nach Oesterreich und selbst nach Un¬
garn verfrachtet wurden, an der passauischen Maut zu Obernberg
verzollt werden. Nachdem aber nun das ganze Land dies¬
seits des In und der Salzach österreichisch geworden war, er-
v litt das Maut- und Zollregal hiedurch schon einen bedeutenden
Ausfall. Nach der Abtretung des französischen Inviertels an
Baiern 1810 wurde das beiderseitige Territorium diesseits und
jenseits des In bairisch, deshalb auch die Maut zu Obernberg
überflüssig und in das leere Mautamtsgebäude das k. Rentamt
verlegt. Als aber das Inviertel mit 1. Mai 1816 wieder an
Oesterreich zurückkehrte und das Mautamt dem k. k. Zollamts¬
personale wieder eingeräumt werden musste, brachte man das
k. k. Rentamt in das Haus Nro. 66 des Lebzelters Anton Kal-
tenegger, am 1. April 1818 in das Haus Nro. 49 des Wein¬
wirtes und Lohnkutschers Franz Xaver Wienhart, bis es wieder
in das Schlossgebäude zurückversetzt wurde. Mittelst Decret
der k. k. Hofkammer ddo. 3. November 1830 ist endlich die
Herabsetzung des Commercial - Zollamtes Obernberg zu einem
gemeinen Gränzzollamte in der Art genemigt worden, dass es
r die unbeschränkte Befugnis zu Gonsumo- und Essitoexpeditionen
beibehalte 3).
’) Lang, Regesten. XIII., 318.
Passauische Auskünfte.
3) Oberösterr. Gesetzessammlung von 1830, 383.
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