Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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Seit der Auflösung der Nauflezerinnung, welche seit Jahr¬ 
hunderten für ihr Gotteshaus ohne Unterlass gesorgt hatte, 
wurde St. Nikola wol eine verlassene Waise; allein die Pietät 
von frommen Salzfahrern hat schon vor vielen Menschenaltern 
durch Stiftungen von ewigen Zinsen und Gilten dafür gesorgt, 
dass St. Nikola der Nachwelt Zeugnis gebe von dem einsti¬ 
gen Bestehen einer blühenden Schiffergemeinde am Urfar zu 
Obernberg. 
Die alte Pfarrkirche zu St. Georgen. 
Dass St. Georgen eine der primitiven Pfarren des Landes 
sei, wurde schon I., 14—15 und in der Pfarrgeschichte von 
Obernberg dargethan. Dem Alter der Pfarre entsprechend, 
welche in die karolingische oder gar agilolfingische Zeit hinauf¬ 
reicht, muss auch das Alter des Gotteshauses zum heiligen 
Märtyrer Georg sein, welches stets als die Mutterkirche für die 
umliegende Gegend gegolten hat. Wol erscheint der Ort St. 
Georgen und die dort ansässigen St. Georgner erst um 11401), 
allein dies hindert nicht, dass die Kirche viel älter sei, da schon 
im 8. Jahrhunderte Gotteshäuser zum heiligen Georg in unserm 
Lande urkundlich erscheinen. Die dermalige Kirche zu St. Ge¬ 
orgen ist im spätgothischen Stile erbaut; die an der Rückseite 
des Hochaltares angebrachten Bilder mit der Jahreszal 1517 
erlauben den Schluss, dass auch die Kirche zu Anfang des 
16. Jahrhundertes gebaut worden sei. 
T) Von den Edlen von St. Georgen, welche auf dem später dom- 
capitlischen Maierhofe sassen, erscheinen im 12. und 13. Jahrhunderte ur¬ 
kundlich: 
Um 1140 Pertholt de sancto Georio als Zeuge für St. Nikola (Urk. B. 
I., 550); 
um 1168 Norprecht de sancto Georgia als Zeuge für Reichersberg 
(Urk. B. I., 358); 
um 1180 Helmwicus et fr ater Hartwicus de sancto Georio als Zeugen 
für Reichersberg (Urk. B. 1., 379) und Ulricus de sancto Georgio ebenfalls 
als Zeuge für Reichersberg (Urk. B. 1., 387); 
um 1200 Pilgrimus de sancto Georgio mansionarius als Zeuge für 
Formbach (Urk. B. I., 769). 
Um 1260 entsagt Kalhohus de sancto Georio für Reichersberg sei¬ 
nen Ansprüchen auf das Gut „an dem aigen“ (Urk. B. 1., 420).
	        
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