Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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die Frühmessstiftung fandirt und der Bénéficiât nur auf den 
Bezug einer trockenen Geldrente angewiesen war, so musste 
die im Laufe der Zeit zunemende Entwertung des Geldes be¬ 
sonders zur Zeit der österreichischen Landeshoheit, in welcher 
das Patronatsrecht vom Bischof zu Passau an den Landesfürsten 
übergieng und die Capitalien der Stiftung in öffentlichen Fond en 
des Inlandes angelegt werden mussten, die Einkünfte des 
Beneficiums vermindern und dessen Existenz sogar in Frage 
stellen. Deshalb wurden schon unter 15. Juni 1780 auf Ein¬ 
schreiten des Beneficiaten Sebastian Winklmayr, dessen Ein¬ 
kommen durch die Einführung des Kaisergeldes von 320 fl. auf 
270 fl. herabsank, in Anbetracht der Theurung die fünf wöchent¬ 
lichen Stiftmessen auf drei reducirt, ebenso unter dem Benefi¬ 
ciaten Korbinian Kudler diese drei Obligatmessen auf zwei in 
der Woche aber nur für zwei Jahre vom 15. Januar 1805 an¬ 
gefangen, endlich am 2. Oct. 1829 für alle Zukunft. 
Da sich der Bénéficiât Kudler auch als Katechet brauchen 
liess, und die Interessen von den Stiftungscapitalien nur in 
Bankozetteln also statt 330 fl. R. W. = 270 fl. C. M. blos 
73 fl. R. W. ausbezalt wurden, bezog er 100 fl. aus dem Re¬ 
ligionsfond, die aber entfielen, als das Inviertel bairisch wurde. 
Unter 3. Sept. 1811 erfolgte durch königliche Entschliessung 
die Anweisung auf 100 fl. jährlich aus der Rentcasse Obernberg. 
Nach vielen Bitten wurde dem keindlischen Beneficiaten von der 
österreichischen Regierung unter 5. August 1820 nach Abschlag 
seines Einkommens nämlich 60 fl. 46% kr. C. M. W. W. aus 
der Dotation des Cultus 139 fl. 13 ?/4 kr. zur Ergänzung seines 
Gehaltes auf 200 fl. insolange zugewiesen, als das Beneficium 
nicht 200 fl. erträgt, unter 4. Nov. 1820 aber unter der Voraus¬ 
setzung, dass der Bénéficiât 100 fl. R. W. — 83 fl. 20 kr. O. M. 
aus der Rentcasse zu Obernberg beziehe, nur 55 fl. 53!/4 kr., 
endlich mit Hofkanzleidecret ddo 20. Juli 1820 jährlich aus dem 
Religionsfond 122 fl. 53 72 kr. G. M. bewilligt. 
Besser stellte sich das Einkommen des Beneficiums seit 
1858. Das Fundationscapital desselben pr. 9000 fl. R. W. = 
7500 fl. C. M. war nämlich auf eine oberösterreichische Land¬ 
schaftsobligation ddo 1. Mai 1788 pr. 6000 fl. zu 4 Percent, 
zwei niederösterreichische Landschaftsobligationen ddo 1. Mai 
1820 pr. je 500 fl. zu 4 Percent und ein Privatcapital von 500 fl.
	        
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