Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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6. Das Einkommen des Beneficiums besteht: 
a. in den Interessen von den Fondscapitalien 
b. in den Interessen von den Privatcapitalien 
c. in den Renten von dem Stiftablösungscapital 
(von 1462 fl. 45 '/4 kr.) 
d. in den Renten von dem Ablösungscapital 
(pr. 1584 fl. 10 kr.) für die aufgehobenen 
Veränderungsgebühren 
97 fl. 9 kr., 
163 fl. — kr., 
73 fl. 8V4 kr., 
79 fl. 1274 kr., 
Summa 412 fl. 30 kr.; 
als Ausgaben haften auf dem Beneficium: 
von der Grahammer’schen Stiftung der Samstagsämter für 
den Pfarrer 14 fl. 574 kr, den Messner 4 fl. 3674 kr., den 
Organisten 1 fl. 2374 kr. und die Kirche 5 fl., die übrigen 
gesetzlichen Lasten und die Instandhaltung der Wohnung. 
7. Der Frühmessbeneficiat hat ein Recht auf ein Zim¬ 
mer im Pfarrhofe laut Regierungsverordnung ddo 3. März 1838, wel¬ 
ches für den Fall eines Brandunglückes oder sonstiger Notwendigkeit 
Vorbehalten wird. 
8. Der Gemeinde Obernberg verbleibt das Recht, den 
Beneficiaten zu präsentiren und das Stiftungsvermögen zu ver¬ 
walten. 
Die Capitalienbriefe der Stiftung, wie ein Exemplar des Original¬ 
stiftbriefes sind in der Kirchenlade, ein zweites bei der Marktgemeinde, 
das dritte bei der k. k. Statthalterei, eine Abschrift beim Ordinariate 
und eine zweite bei der Staatsbuchhaltung hinterlegt. 
Auf Grund dieses Stiftbriefes wurde von der Gemeinde¬ 
vorstehung der keindlische Bénéficiât Franz Joseph Wallner 
als erster definitiver Bénéficiât der wieder errichteten Frühmess¬ 
stiftung dem Ordinariate präsentirt und am 20. April 1857 von 
der Statthalterei bestätigt. 
Hiemit war freilich für die Sustentation des Beneficiaten 
gesorgt; jetzt handelte es sich aber nur noch um die Herstel¬ 
lung einer passenden Wohnung. Da der Frühmesser sich ohne¬ 
hin aus dem Einkommen des Beneficiums eine gemietete Woh¬ 
nung bestellen musste, welche nicht immer aufzutreiben war, 
so wurde vom Pfarrer Johann Nagenzaun und dem Bürger¬ 
meister Franz Hill unter 29. Juli 1858 um den Kaufschilling von 
1500 fl. aus dem Beneficialvermögen das Uhrmacher August 
Stammler’sche Haus Nr. 44 im Zehenthofe für das Früh- 
messbeneficium angekauft; die Marktgemeinde widmete zur 
Adaptirung desselben 100 fl. Am 10. Sept. 1858 bezog der 
Bénéficiât das neue Haus; allein schon am 22. desselben Mo¬
	        
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