Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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ihm jährlich statt 128 fl. nur 100 fl. aus der Schlosscapellenlade 
ausbezalt, er habe darüber keine briefliche Urkunden in Händen, 
er werde zur Rechnung des St. Johannesbeneficiums im Schlosse 
und zur Malzeit nicht beigezogen, es werde viel Opfer in den 
Stock des U. L. Frauenaltares gelegt, an welchem der Bénéfi¬ 
ciât die Frühmesse lese, ohne dass dem Beneficium und den 
Paramenten etwas zu Guten komme. Es kam zum Process mit 
Richter und Rat, Pfleger und Pfarrer, die entgegneten, 28 fl. 
würden für Wachs und andere Zubehör aufgewendet, die Ur¬ 
kunden gehörten in die Zechlade, der Frühmesser sei nicht 
Schlosscapellenbeneficiat, habe zwar die Frühmessrechnung zu 
unterschreiben, aber mit der Schlosscapellenrechnung nichts zu 
thu'n, derselbe möge lieber, da er 100 fl. aus dem Johannes- 
beneficiam beziehe, einmal in der Woche auf dem St. Johanns¬ 
altar in der Pfarrkirche für die Beneficiumsstifter die heilige 
Messe lesen, da er ohnehin fünfmal wöchentlich am Frauen¬ 
altar für die Stifter der Frühmesse den Gottesdienst halte, von 
denen er dock nur den einen Theil seines Einkommens beziehe, 
der Frauenaltar, auf dem die Frühmesse gelesen werde, gehöre 
nicht zum Beneficium, sondern zur Pfarrkirche, aus deren Ver¬ 
mögen er errichtet worden sei und hergehalten werde, daher 
das Opfer auch zur Pfarrkirche. Unter 6. Nov. 1673 wurde 
hierüber vom fürstlichen geistlichen Rat folgender Abschied 
ertheilt : 
1. Der fürstliche Befel, wonach dem Frühmessbeneficiaten 128 fl. 
jährlich von der Johannescapelle zugewiesen werden, ist demselben 
in vidimirter Copie zu überreichen. 
2. Der Frühmessbeneficiat wird mit seinem Begehren um Zulassung 
zur St. Johannescapellenrechnung und Malzeit abgewiesen. 
3. Das Opfer der Frühmesse wegen ist ihm abgesprochen, 
ausser es hätte dieselbe einen absonderlichen Altar oder es würde das 
Opfer während derselben auf den Altar gelegt. 
4. Auch soll der Frühmessbeneficiat wöchentlich auf dem St. Jo¬ 
hannesaltar für die gottseligen Stifter des St. Johannesbenefi¬ 
ciums, von welchem die Frühmesse jährlich 128 fl. bezieht, eine hei¬ 
lige Messe lesen. 
Dass sich darüber dennoch der Bénéficiât mit seinen ma¬ 
gern Einnamen nicht zufrieden gegeben habe, dass der geist¬ 
liche Rat deshalb beständig Differenzen mit dem Pfarrer, dem 
Richter und Rat zu Obernberg auszngleichen hatte, zeigt die 
weitere Geschichte des Frühmessbeneficiums. So verordnete das
	        
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