Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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neficiat mehr. Richter und Rat namen jährlich 200 fl. ein, 
gaben dem Pfarrer nur 37 fl., das Uebrige theilten sie unter 
sich. Der Pfleger brachte die Sache 1656 bei der Ratswal in 
Gegenwart des fürstlichen Commissärs Sebald Pierbaum zur 
Sprache; Richter und Rat aber widersetzten sich einer Neuerung 
mit dem Vorgeben, es habe nie ein Pfleger oder Pfarrer mit 
der Frühmesse etwas zu schaffen gehabt, worauf aber das Pfleg¬ 
gericht die Frühmesslade zeitweilig in Beschlag nam, mit dem 
Amts- und Ratssiegel belegte. Dann erliess der geistliche Rat 
zu Passau an den Markt den Auftrag, die Lade mit den Ur¬ 
kunden nach Passau zu senden, um daraus über den wahren 
Sachverhalt und die vielleicht für die Zukunft mögliche Wieder¬ 
errichtung der Frühmessstiftung Einsicht zu erhalten. Richter 
und Rat weigerten sich aber unter dem Vorwände, dass ihnen 
sonst alle Rechtsbehelfe benommen wären, die Lade herauszu¬ 
geben, bevor sie nicht von den Urkunden vidimirte Abschriften 
erhielten, schoben die Sache unter allerlei Ausflüchten von einem 
Jahr auf das andere, erschienen selbst bei einer zur Uebername 
der Frühmesslade vom Dechant zu Aigen und dem Pfleger an¬ 
gesetzten Commission nicht, worauf endlich die Zechschreine 
unter Anwendung von Gewalt nach Passau abgeführt wurde. 
Nach Untersuchung der Documente ordnete der geistliche Rat 
den Dr. Langetl als Commissär nach Obernberg ab, um mit 
dem Pfleger, Richter und Rat über die Wiedererrichtung der 
Frühmesse zu verhandeln. Unter 13. Dec. 1659 bestätigte auch 
das Ordinariat die Vorkehrungen, welche Richter und Rat mit 
dem Commissär Langetl des Frühmessbeneficiums wegen ge¬ 
troffen haben, dass nämlich der Pfarrer zu Obernberg für die 
wöchentlichen drei Aemter entschädigt, auch ein beständiger 
Bénéficiât oder Frühmesser unterhalten, die Unkosten auf 
Beleuchtung des Altares, den Opferwein, das Stiftmal, den 
Marktschreiber, Messner und Frühmessamtmann bestritten 
werde, der Pfleger zum Unterhalte des Beneficiaten oder Früh¬ 
messers vom Einkommen der St. Johannescapelle im Schlosse 
jährlich 100 fl., zu jedem Quatember 25 fl. beisteuere, nebenbei 
aber wie bisher die jährliche Rechnung über das St. Johannes¬ 
gotteshaus in Beisein des Pfarrers und der Zechpröpste halte, 
dass Richter und Rat dem Beneficiaten der Frühmesse jährlich 
100 fl., jeden Quatember 25 fl. reichen, auch insbesonders
	        
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