Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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ihr Begräbnis und Epitaphium in diesem Gotteshause beim Chor 
von St. Georgenaltar und neben der Zeche der Bürgerschaft 
auf der Abseite gegen die rechte Hand erhalten; 2. seine und 
seiner Hausfrau Leiche mit Procession und Beleuchtung aus der 
Bürgerzeche vom gurtner oder einem andern Thor zum geweih¬ 
ten Erdreich in die Kirche gebracht werde; 3. dass, wann dieser 
Freundschaft wegen ein Begängnis oder Jahrtag gehalten wird, 
durch den Pfarrer oder Gesellpriester ein kleiner Sermon oder 
Ermanung beschehe, wofür er 2 ß dl. erhält, welche sonst den 
Armen gehören; dasjenige aber, was ausserdem noch aufBesingnis, 
Läuten und Gottesdienst aufgewendet werde, von den Verwand¬ 
ten bestritten werden möge; dagegen wolle er zum Gotteshaus 
und zu der Erbauung der lateinischen Schule 26 fl. 2 dl. 
rheinischer Münze entrichten, wofür aber alles Bedingte mit 
Sermon, Besingnis und Beläutung durch den Kirchherrn oder 
Gesellpriester, Beleuchtung aus der Bürgerzeche durch Richter 
und Rat vollzogen werde, was der Kirchherr, Richter und Rat 
auch reversiren 1). 
Am Erchtag nach Lucia, d. i. den 20. Dec. 1614 rever¬ 
siren Richter und Rat mit dem Pfarrer Eberhard Stainer und 
den Zechpröpsten zu Obernberg, es wolle Christoph von 
Lamberg, Freiherr von Ortenegg und Ottenstain, Herr aut 
Stöckern, passauischer Rat, Kämmerer und Pfleger zu Obern¬ 
berg mit seiner Frau Judith, geb. Freiin von Höhenkirchen 
zu Iffeldorf, den mittlern Altar nächst dem Chor, welcher nur 
mit einer schlechten Tafel und einem niedern Altar geziert, zu 
einem neuen Kreuzaltar nebst drei vergoldeten und erhebten 
Bildern als U. L. Frau, St. Johannes und St. Magdalena mit 
dem Crucifixe in der Mitte und dem Altarfusse machen lassen, 
was nicht wenig koste, wie er auch zur Erbauung des Gewölbes 
und Langhauses und der Renovirung des Hochaltares das Sei- 
nige beigetragen habe, jedoch unter der Bedingung, dass er 
sich eine beliebige Grabstätte in der Kirche erwälen könne, 
ohne dafür zu bezalen; sie nemen diesen Antrag auch mit dem 
Beisatze an, dass für die Funeralien, Jahrtags- oder Monu¬ 
mentsaufrichtung die Gebühren entrichtet werden sollten2). 
’) Org. Perg. im Stiftsarchive zu Reichersberg. 
9) Aus den Acten des ehemaligen Pfleggerichtes.
	        
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