Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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zündeten Kerzen beiwohnen und zum Gedächtnis des bittern 
Leidens und Sterbens dreimal den Vater unser und englischen 
Gruss und einmal den christlichen Glauben sprechen, alle 
Donnerstag einen Ablass von 40 Tagen von den Todt- und von 
80 Tagen von den lässlichen Sünden *). 
Georg Keindl, Vicemarktrichter und Bierbrauer, legirte 
unter 28. Sept. 1714 dem Fronleichnamsgotteshause „zur Hal¬ 
tung einer Pfünzteglichen Litaney mit jedesmahl auf- 
sezenden hochwürdtigen Guetts“ für alle Zeiten 600 fl. 
rheinisch auf dem ihm freieigentümlichen Landacker im Regen¬ 
gassel, das Vogelland genannt, dass er, seine Nachkommen und 
jeder Besizer des Landes die jährliche ewige Güte mit 30 fl. 
um Michaeli entrichte, wogegen niemand befugt sein soll, dieses 
Capital abzulösen oder anderswohin zu transferiren. Nach dem 
Stiftbriefe vom 12. März 1712 sollte das Interesse von 30 fl. 
in folgender Weise vertheilt werden: Dem Pfarrer 11 fl. 50 kr., 
dem Organisten 4 fl., den Adstanten 2 fl.; dem Messner 1 fl. 
30 kr., den Ministranten 45 kr., den Calcanten 30 kr. und für 
die Beleuchtung 10 kr. 
Georg Keindl errichtete auch eine Musikstiftung, wor¬ 
über aber der Stiftbrief verloren gegangen ist. 1780 betrug das 
Stiftungscapital 3070 fl. 65 kr. Von den jährlichen Interessen 
von 122 fl. 50 kr. erhielt der Marktschreiber für die Rechnung 
1 fl., der Turnermeister für die Kirchenmusik 120 fl., der Amt¬ 
mann für das Ansagen der Ausstände 30 kr.2) 
Mit Genemigung des geistlichen Rates zu Passau ddo 
16. Sept. 1728 stiftete der Marktrichter und Handelsmann Jo¬ 
hann Baptist Blaichshiern 100 fl. für die Pfarrkinder zu Obernberg 
zu einer Messe in der Seelenoctav und täglicher Abbetung 
von 63 Ave Maria, 7 Vater Unser, Glauben und Litanei von 
der Kanzel. 
Franz Felix Haslbäck, Bürger und Lebzelter, fundirte die 
freitägliche Litanei, wobei jedesmal der Kreuzpartikel aus¬ 
gesetzt und nach der Litanei der Segen unter Abbetung von 
5 Vater Unser und ebensoviel Ave Maria gegeben werden sollte. 
‘) Acten des Pfleggerichtes Obernberg. 
?) Vgl. das keindlische Beneficium.
	        
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