Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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zue zwey Zeiten im Jahr zu der Quatember der Weinnachte und 
der Quatember zu Pfingsten soll er mir oder ein ieder sein 
Nachkomen des Montags Nacht mit einer Vigil und des Erch- 
tags hernach mit einem gesungem Seelambt und mit einer ge- 
sprochnen Mess mein und aller meiner Vorfordern Seil mit dem 
gemeinem Gebett bitten und gedenkhen und sollen uns auch des 
gegen einander mit Briefen verschreiben“ J). 
Die Brüder Tuemayr zu Mülheim stifteten ihr Haus 
im alten Markte zur Wohnung eines jeweiligen Pfarrers und 
bedingten sich dafür eine ewige Messe aus, worüber es aber 
bald Streit und Uneinigkeit gab. Es sprachen deshalb unter 
19. Juni 1483 zu Landshut des erwälten und bestätigten Bischo- 
fes Friedrich zu Passau Kanzler, Hans von Aichberg, Hans von 
Löffelholz, Domherr zu Passau, Hans Paulstorfer zu Kur der 
Jüngere und Hohenecker, Rentmeister, des Herzogs Ludwig zu 
Landshut Räte, Recht zwischen Wilhelm Notthaft, Pfarrer zu 
Obernberg, und Erasmus Tuemayr zu Mülheim wegen versäum¬ 
ter Gottesdienste* 2). 
Unter 30. März 1517 bestätigte Bischof Wigileus die Fron- 
leichnamsprocession bei der Pfarrkirche zu Obernberg, um 
die Verehrung des bittern Leidens Jesu Christi zu befördern, 
und dazu auch die Gläubigen mit geistlichen Gaben anzueifern; 
es habe nämlich die getreue Bürgerschaft und Gemein des 
Marktes Obernberg mit Vorwissen ihres Pfarrers Ludwig Fröschl 
von Marzoll, Doctors der Rechte und Domherrn zu Passau, aus 
besonderer Andacht zum hochwürdigen Sacrament des Altares 
beschlossen, dass selbes jeden Donnerstag des Jahres in einer 
Monstranze oder Kapsel vom Sacramentshäuschen zum Altare 
und von da in der Kirche herum in feierlicher Procession bei 
angezündeten Kerzen, unter Geläute und Cimbelklang, den ge¬ 
wöhnlichen Gesängen der Hymnen, Sequenzen und Responsorien 
durch den Priester schuldiger Gebühr nach getragen und nach 
Vollendung des Amtes der Messe wieder in das Sacrarium ge¬ 
setzt werden solle; zur Vermehrung der Andacht verleihe auch 
Bischof Wigileus allen denen, welche der pfingsttäglichen Pro¬ 
cession und dem Amte vom Anfang bis zum Ende mit ange- 
>) Mon. boic. V., 519—520. 
2) Mitgetheilt vom geistlichen Rat Geiss in München.
	        
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