Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

127 
17 kr., die Interessen 137 fl. 22 kr. 2 dl. Für die Hausarmen 
war in der Kirche eine eigene Büchse aufgestellt, die damals 
das Jahr hindurch 63 fl. 59 kr. 2 dl. ertrug; die Büchsen bei 
den Wirten, die am Valentinitag vom Marktrichter geöffnet 
wurden, enthielten 45 fl. 39 kr. 1 dl. Aus dem Hausarmenamte 
sind jährlich dem Brunnkammeramte 20 fl., dem Pfarrer für den 
Umgang am Donnerstag 4 fl., der Kirche 1 fl. beigesteuert 
worden. 1783 wurde das Hausarmenamt aufgelöst und an seine 
Stelle trat das Armeninstitut, das sich aber nie zu einer 
grossem Bedeutung emporschwingen konnte. 
Seit 1824 bestand zu Obernberg auch eine Kranken¬ 
anstalt, deren Besorgung der Liebesverein übernam, der 
nunmehr den Namen Krankenverein führt. Nach den unter 
21. Nov. 1869 von der k. k. Statthalterei bescheinigten Statuten 
ist der Zweck des Krankenvereines, männlichen und weiblichen 
Arbeitern, Gehilfen nnd Dienstboten im Markte oder Bezirke 
Obernberg im Krankenhause unentgeldlich Kost, Wart, Pflege, 
ärztliche Hilfe und Medicamente, ausser dem Krankenhause nur 
ärztliche Hilfe und Medicamente und zwar in periodischen 
Krankheitsfällen, wobei die Aufname von Siechen oder Unheil¬ 
baren gänzlich ausgeschlossen ist, gegen einen monatlichen Erlag 
von 15 kr. und 10 kr. Einschreibgebühr zu verabreichen. Die 
Wart und Pflege, die Herstellung der Kost, die Beheizung 
und Beleuchtung, das Reinigen und Ausbessern der Wäsche 
besorgt das Institut der w. e. barmherzigen Schwestern 
vom heiligen Vincenz von Paul, welches 1865 von der 
Marktgemeinde Obernberg zur Leitung der Kleinkinderbewahr- 
anstalt und einer Mädchen-Industrieschule wie zur Krankenpflege 
berufen und in das dem Bürgerspitale gehörige Haus Nr. 21 
vor dem urfarer Thore eingeführt wurde. Da das Krankenhaus 
des Liebesvereines auf Spital- respective Gemeindegrund erbaut 
ist, so werden auch die erkrankten Ortsarmen, die dem Vereine 
nicht angehören, in eigenen Localen zur Warte und Pflege auf¬ 
genommen; ebenso kann das Institut unbeschadet der Rechte 
des Krankenvereines auch auswärtige Kranke zur Heilung und 
Pflege aufnemen, wogegen es sich aber mit den betreffenden 
Gemeinden und Armen selbst in das Einvernemen zu setzen hat. 
An der Spitze des Krankenvereines steht der Verwaltungsrat, 
zu welchem folgende Mitglieder gehören; 1. Der Gründer des
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.