Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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solle der Commissär dem Pfleger und Pfarrer die Schliessel und 
Cassen übertragen, dass sie die Ausstände nach Thunlichkeit 
einholen, für das Frühmessbeneficium eine eigene Casse errich¬ 
ten, die Ungiltigkeit der 1766 mit dem Pfleggerichte Ried und 
der Herrschaft St. Martin in Betreff dieses Beneficiums geschlos¬ 
senen Convention vorstellig machen, die Grundstücke des Spitals 
besser pflegen und ohne Vorwissen des geistlichen Rates nie¬ 
mand in das Spital aufnemen, alljährlich nicht blos von drei zu 
drei Jahren die Kirchen- und milden Stiftungsrechnungen ad 
officium ecclesiasticum unausbleiblich einsenden, die Einnamen 
in die Casse richtig hinterlegen, keine Gelder aus den Cassen 
ohne vorherige Anfrage entlehnen oder anticipiren gegen Regress 
an den Inspektoren oder ihren Erben. 
Bald gestalteten sich die Verhältnisse wieder besser und 
die Bürgerschaft verwaltete wieder nach wie vor die milden 
Aemter, von denen in eigenen Abschnitten die Rede sein wird. 
D as Bürgerspital bei der Pfarrkirche Nr. 88. 
Ueber den Bau und die Gründung des Bürgerspitales 
zu Obernberg liegen uns leider keine urkundlichen Nachrichten 
vor, da die Spitallade wahrscheinlich bei einer Feuersbrunst zu 
Grunde gegangen ist. Uebrigens dürften wir kaum weit irren, 
wenn wir als die Zeit der Stiftung des Spitales das 15. Jahr¬ 
hundert annemen, da die meisten Spitalstiftungen in den umlie¬ 
genden Städten und Märkten ans diesem Jahrhunderte stammen; 
als Gründer kann die Bürgerschaft von Obernberg angesehen 
werden. Die Spitalverwaltung wurde immer von einem Bürger 
geführt, der von Lichtmessen bis Lichtmessen jeden Jahres die 
Rechnung zu legen hatte. 
Nach der ältesten der uns vorliegenden Spitalrechnungen 
von 1714 bestand das Vermögen und Einkommen des Bürger¬ 
spitales in Folgendem: 
Bares Geld 
die jährliche Stift zu Simon und Juda 
von den ausgeliehenen Capitalien 
7920 fl. 25 kr. die Zinsen 
die Marktkammer oder preysinger 
Stiftung jährlich zu Lichtmessen 
zur Bürger-Bruderschaft . . — fl. 30 kr. — dl., 
1580 fl. 19 kr. 1 dl., 
39 fl. 28 kr. — dl., 
396 fl. 4 kr. — dl.,
	        
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