Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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lieh einkommen sollten. Beim Katharina-Jahrmarkt 1679 betrug 
das Standgeld 13 fl. 36 kr. 3 dl., in der Mitterfasten 21 fl. Die 
Schweine und das Garn wurden an den drei Thoren in’s Urfar, 
in die Gurten und nach Nonsbach feilgeboten. Kaiser Franz il. 
bestätigte durch den dem Markte Obernberg ertheilten Freiheits¬ 
brief ddo 17. Juli 1795 die drei althergebrachten Jahrmärkte, 
jedoch mit der Bedingung, dass der Nachmarkt abgeschafft sei, 
und bewilligte auch die Abhaltung eines Wochenmarktes, der 
sich aber wie die damals errichtete Schranne *) auf die Länge 
der Zeit nicht zu halten vermochte. 1822 wurde die Pferde- 
prämienvertheilung für den Inkreis von Matighofen nach Obern¬ 
berg verlegt1 2), wo dermals auch eine k. k. Beschällstation er¬ 
richtet ist. Unterm 20. Sept. 1845 bewilligte Kaiser Ferdinand I. 
die Abhaltung dreier Pferdemärkte am Montag vor dem Fa¬ 
schingssonntag am ersten und zweiten Montag darnach, im Falle 
des Eintreffens eines Feiertages am nächsten Werktage3). Dass 
die Jahr- und Wochenmärkte, zu denen die Menschen aus der 
Umgebung schaarenweise zusammenströmten, noch vor hundert 
Jahren eine ungleich grössere Bedeutung hatten als heute, er¬ 
klärt sich schon aus dem Umstande, dass bei dem Mangel von 
Wegen und Stegen und der Beschränkung des Handels vorzüg¬ 
lich der Landmann gezwungen war, auf den Jahrmärkten beim 
Zusammenflüsse der Kaufleute und Waaren seinen Bedarf für 
das Haus zu decken, während heute jedermann auch ausserhalb 
eines Jahrmarktes dem Handel nachziehen und seine Kauflust 
befriedigen kann. Beim Verfalle der obernberger Schranne und 
des Getreidehandels zu Wasser und zu Land kommen auch die 
sogenannten Sacklträger in starke Abname, Taglöhner, welche 
bei Getreidehändlern und Brauern in Verwendung stehen und bei 
der Verfrachtung des Getreides einst hinlänglichen Erwerb fanden. 
1) Bereits im lonsdorfer Codex wird ein obernberger Getreidemass 
erwähnt „metreta mensure in Obernberg“'; freilich bezog sich dieses 
Mass nur auf die Naturalleistungen, welche in den herrschaftlichen Kasten 
eingedient werden mussten; auch erscheint „metreta mensure deMersuuanch 
Chastmetzen“. (Mon. boic. 29., II., 232—233.) 
2) Regierungsverordnung Nr. 7337 vom 30. März 1827. Oberösterr. 
Gesetzessammlung, 436. 
3) Org. Perg mit dem grossen k. k. Siegel an schwarzgelben Schnü¬ 
ren im Archive des Marktes Obernberg.
	        
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