Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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berger Innung allein eine sehr gewagte Sache. Jedoch im 
Verein mit den Schiffergilten zu Hallein, Oberndorf und Laufen 
welche sich rühmten, schon im 11. Jahrhunderte durch die Erz¬ 
bischöfe von Salzburg das ausschliessliche Recht empfangen zu 
haben, alles Salz aus den salzburgischen Salinen Berchtesgaden 
und Reichenhall nach Passau verschiffen zu dürfen, konnte auch 
die obernberger Nauflezerinnung die sehr bedeutenden Trans¬ 
porte übernemen. 1816 kam Hallein, Oberndorf und Obernberg 
an Oesterreich, Laufen dagegen an Baiern. Trotz der Landes¬ 
hoheitsveränderung erhielt sich die vereinigte Schiffergemeinde 
bis 1860. Oesterreichische und bairische Mitglieder verfrachte¬ 
ten gemeinsam österreichisches und bairisches Salz. Die bai¬ 
rische Regierung übertrug sogar der Schiffergemeinde ausschliess¬ 
lich die Verfrachtung des reichenhaller und berchtesgadner Salzes 
wofür von drei zu drei Jahren der Frachtpreis vertragsmässig 
festgesetzt wurde. Allein die Zeiten änderten sich. Unter 
10. Febr. 1859 erfolgte zwar eine allerhöchste Entschliessung 
des Königs von Baiern, welche mit Erlass des Ministeriums des 
Handels und der öffentlichen Arbeiten eröffnet wurde, des In¬ 
haltes, dass der Schiffergemeinde der bisherige Salzfrachtver¬ 
dienst aus den Salinen Reichenhall und Berchtesgaden nicht ent¬ 
zogen werden dürfe. In Oesterreich dagegen wurde mit Hof- 
decret ddo 26. Sept. 1829 die Freigebung des Salzhandels, mit 
Hofdecret ddo 25. Febr. 1830 die Freigebung der Flussschiff¬ 
fahrt und mit gleichem Decrete auch die Freigebung aller bis¬ 
her bestandenen Vorrechte einzelner Schifferinnungen auf der 
Donau, Salzach und dem In ausgesprochen. Während die 
Schiffergemeinde früher mit dem Staate als ausschliesslichem 
Salzeigentümer contrahirte, musste sie in Folge dessen jetzt mit 
den Privaten, welche das ärarische Salz in Hallein ankauften, 
unter den drückendsten Bedingungen in Unterhandlung treten. 
Die von den Landesfürsten ins Leben gerufene Schiffergemeinde 
verlor so ihre uralten Privilegien und Rechte ohne alle Ent¬ 
schädigung, während die linz-budweis-gmundner Eisenbahnge¬ 
sellschaft den österreichischen Salzhandel aus den Salinen Hallein 
und Gmunden unter so günstigen Bedingungen an sich zu 
ziehen wusste, dass jede weitere Concurrenz unmöglich wurde. 
Ein vom Ministerium der Finanzen der Gesellschaft gewährter 
viermonatlicher Zalungscredit auf 100,000 pentner Salz nebstbei
	        
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