Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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die Nauflezerrechte, die Schiffe und Geschirre die Briefe aufnam, 
worüber es aber im Laufe der Zeiten mit dem Marktgerichte 
12. Die Hauptcasse bildet die Grundlage des Versorgungsfondes ; 
das Stamm vermögen zur Begründung des Crédités und die Reserve für die 
erforderliche Caution zur Abschliessung von Contracter!. 
13. Jn der Innungshauptcasse werden der Fond und das Starara- 
capital mit den Privatschuldscheinen, die grossem Barschaften, Urkunden 
und wichtigen Papiere der Innung auföewahrt. 
14. Das Stamm capital ist 1000 fl R. W., welche seit 2. Mai 1808 
beim Salzamte zu Passau als Caution anliegen; dieses oder ein künftiges 
Stammcapital darf nicht vermindert werden; übersteigt ein daraus entlehnter 
Betrag 50 fl., so wird er grundbücherlich versichert. 
15. Um das Vermögen der Hauptcasse in die flöhe zu bringen, 
so hat jedes Mitglied der Innung bei der ersten Verkeilung für 1835 vom 
gemeinsamen Erträgnisse eine Summe zurückzulassen. 
IG. In die Hauptcasse gehören: 
Einlage für 1835 und 1836 für jeden 50 fl , 
folglich von 34 Nauflezern . . . 1700 fl. 
Die Hälfte der Procente von den der Innung 
gehörigen Stammcapitalien ... .— fl. 
Das in Passau anliegende Capital von . . 1000 fl. 
Einnamen und Gewinnantheile von einer er¬ 
kauften Nauflezer-Gerechtsame ... — fl. 
Der Cassaerlag von jedem neueintretenden 
Nauflezer 34 fl. 
Das Meisterwerden 10 fl. 
Die Aufname eines Nauflezers ... 2 fl. 
Beim Unterbleiben des Fahrens oder Schwim¬ 
mens in einem Jahre nach § 38. . . 10 fl. 
17. Aus der Hauptcasse werden bezalt: 
Die Jahresgebühr der Rechnungsführer . 10 fl. 
Die Auslagen für das Fahren und Schwimmen 2 fl. 
Der Kauf einer Naüflezergerechtsame . . — fl. 
Die Herhaltung der Zunftfahne ... — fl. 
Die Jahrtagsauslagen, welche jedes zweite 
Jahr die Kirche betreffen . . . . — fl. 
Der halbe Schadenersatz bei Unglücksfällen . — fl. 
18. Entlehnt die Communcasse oder sonst jemand oder ganzjährige 
Dauer ein Darlehen von der Hauptcasse, so sind mit dem Darlehen auch ^ 
die 5% gen Zinsen für ein ganzes Jahr zu vergüten. 
19. Handelsgeschäfte verschiedener Art gehen blos auf Rechnung 
der Comm u ncasse, die Hauptcasse darf hiedurch nie einen Schaden erleiden. 
20. Wenn eine Nauflezer-Gerechtsame zur Lade eingekauft 
wird, muss dies auf Rechnung der Hauptcasse geschehen, welche dafür 
einen Zillenführer stellen und den Gewinnertrag cinziehen kann.
	        
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