Volltext: Geschichte der ehemals hochfürstlich-passauischen freien Reichsherrschaft des Marktes und der Pfarre Obernberg am In. Erster Band. (Erster Band / 1875)

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Bischöfe zwei Galgen in Obernberg seien errichtet worden. 
Hierait war der Schlussstein zur Vollendung des Landeshoheits¬ 
rechtes der Bischöfe zu Passau über den Schlossburgfrieden 
zu Obernberg eingefügt. Das Hochstift besass nunmehr nicht 
allein die Grundherrlichkeit und das Mautregale, sondern 
auch die höhere und niedere Gerichtsbarkeit im alten und 
neuen Markte auf dem Berge, am Urfar und beim Mauthhaus 
wie auf den Häusern an der Gurten ; der Schlossburgfrieden 
zu Obernberg war nun ein vollständig reichsfreies passauisches 
Territorium; wer diesseits oder jenseits die Gränzen desselben 
überschritt, wurde von Baiern oder Passau als Ausländer be¬ 
handelt. Von dem Zeitpuncte der Erwerbung der vollendeten 
Landeshoheit durch die Bischöfe von Passau über den obern- 
berger Burgfrieden bis zur Abtretung der Landeshoheit durch 
das Hochstift an Oesterreich 1782 hat daher Obernberg eine 
von dem umliegenden bairischen Gebiete sehr abweichende 
Geschichte. 
Nachdem Obernberg reichsfreies Territorium geworden 
war, sammelte sich in seinen Mauern allerlei loses Gesindel 
in der Absicht, um von da aus das umliegende bairische Ge¬ 
biet ungestraft mit Raub und Plünderung heimzusuchen und 
die Leute in den sichern Gewarsam nach Obernberg 
zurtickzubringen. Dorothea Hawzinger, Chorfrau zu Reichers- 
berg, und ihre Schwester Katharina hatten 1407 dem Stifte 
ihren Erbtheil auf der Bruckmüle und den zwei Höfen am 
Antisenberge mit den Weingärten übergeben, sammt „der 
Losung von hannsen dem Messenpekchen zu Ort nach des 
brieffs lawtt, den es von unserm .... vater (Ott dem Haw¬ 
zinger) umb hundert pfund phenig in Saczweis darüber hat.“ 
Kurz vorher waren aber Weiglein Messenpeck von Ort und 
andere lose Gesellen, welche sich damals zu Obernberg auf¬ 
hielten, über die Güter des Ritters Linkart Chalinger zu Weil- 
bach hergefallen, sengten, raubten und plünderten ohne allem 
Anlass. Um des Schadens willen, welchem ihm Weigl der 
Messenpeck „und ander läwt, die diseiben zeit zu Obern- 
p e r i g gesezzen waren, zugeczogen und getan hetn mit rawb 
und mit prannt auf meinen gütern an schuld und an recht“, 
nam nun der Chalinger die Güter zu Bruckmül und am Antisen- 
berg in Besitz, in der Meinung, dieselben seien Eigentum des
	        
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