Volltext: Geschichte der ehemals hochfürstlich-passauischen freien Reichsherrschaft des Marktes und der Pfarre Obernberg am In. Erster Band. (Erster Band / 1875)

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vom lc. k. Aerar übertragen; die Dampfschiffahrt und die neuen 
Eisenbahnen legten die obernberger Nauflezergesellschaft vollends 
lalnn. Ehedem mussten alle Fuhrwerke, welche mit Fracht¬ 
gütern von Norden nach Süden oder umgekehrt auf der Schär¬ 
ding - s a 1 z b u r g e r Poststrasse verkehrten, Obernberg passiren und 
Hessen den Gewerben jährlich einen nicht geringen Zehrpfennig 
zurück. Durch die Eröffnung der Eisenbahnstrecke Wels-Passau 
1862 und Neumarkt-Braunau 1869 gewann der grosse Verkehr 
zwar neue Wege ; allein die Gewerbe zu Obernberg erlitten 
neuerdings durch das Aufhören des Frachtverkehres auf der 
Poststrasse einen bedeutenden Eintrag, Wol mag manchem 
Handeltreibenden die Errichtung der neuen Communications- 
mittel, u. a. auch die 1872 erfolgte Aufstellung des Telegraphen 
von der Station Obernberg-Altheim nach Schärding mit einem 
Telegraphenamte in Obernberg, von Vortheil sein 5 hiedurch 
dürfte jedoch der auf der anderen Seite entstandene Ausfall 
kaum seine Deckung finden. Die alten Gewerbe hatten durch 
die Herrschaft und das Marktgericht rechtlichen Schutz; kein 
fremder Gewerbs- oder Handelsmann durfte im gefreiten obern¬ 
berger Bezirke seine . Waare feilbieten, noch weniger aber ein 
neues Gewerbe über die in den Freiheitsbriefen der Innungen 
bezeichnete Anzal errichtet, werden; freilich wurde in Bezug 
auf Mass, Gewicht und Satz insbesonders bei den Fleischhauern, 
Brauern und Bäckern eine strenge Polizei gehandhabt. Durch die 
Einführung der Gewerbefreiheit am 1. Mai 1860 erlitten manche 
alte Gewerbe empfindlichen Schaden, nachdem sie früher sicher 
vor fremder Concurrenz ihre Monopole behauptet hatten. Die dem 
Marktgerichte unterstehende Bürgerschaft zalte an den Landes¬ 
fürsten eine sehr geringe Steuer, war frei von der Entrichtung eines 
Laudemiums oder Mortuariums an die Herrschaft. Mit der 
Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1848 wurde der letzte 
Rest der alten Marktfreiheiten begraben und der Bürger wird 
nun mit der Steuer wie ein anderer Untertan behandelt. Durch 
den Umschwung der Verhältnisse, denen der Markt durch viele 
Jahrhunderte seinen Wolstand und seine Blüte verdankte, ge¬ 
zwungen, musste eine jeweilige Marktgemeindevorstehung auf 
andere Mittel und Wege sinnen, um die Gewerbsthätigkeit und 
den Erwerb der Bürger des Marktes zu sichern. Die Vieh- 
und Pferdemärkte, welche die Umsicht der Gemeindevorstehung
	        
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