nahmsalter: 15 Jahre. 16. Harfe, 6 Jahrgänge. Aufnahmsalter: 12 Zahre. 17. Gitarre,
b Jahrgänge. Aufnahmsalter: 12 Jahre. CG. Schulen für Musiktheorie. 1. Harmonie—
lehre, 2 Jahrgänge. 2. Kontrapunkt, 2 Jahrgänge. 3. Komposition, 2 Jahrgänge.
4. Chordirigentenschule, ? Jahrgänge. Aufnahmsalter: 18 Jahre. bD. Schulen für
darstellende Kunst. 1. Opernschule, 3 Jahrgänge. 2. Schauspielschule, 3 Jahrgänge.
Aufnahmsalter: Für Mädchen 15 Jahre; für Knaben 17 Jahre. 8. Schule für Tanz
und Körperbildung, 3 Jahrgänge. E. Abteilung für Kirchenmusik,5 Jahrgänge.
ẽ. Musikpädagogisches Seminar, 4 Semester. Aufnahmsbedingungen: Aufnahms—⸗
Aüfung; Geburts- und Taufschein, Heimatschein, letzte Schulzeugnisse, kurze schriftliche
Darlegung des bisherigen musikalischen Bildungsganges. Aufnahmsbewerber für die
Theorie- und Schauspielschule und für die Abteilung für Kirchenmusik haben die
Absolvierung einer Untermittelschule oder der Hauptschule nachzuweisen. Aufnahms—⸗
bewerber für das Musikpädagogische Seminar haben den Nachweis über die Absol—
vierung des 4. Jahrganges eines Hauptfaches (Gesang, Klavier, Violine, Violoncell,
Gitarre) oder des 3. Jahrganges des Hauptfaches Orgel einschließlich der vor—
geschriebenen Nebenfächer zu erbringen oder eine Prüfung aus dem betreffenden
Hauptfach und den entsprechenden Nebenfächern abzulegen. Schulgeld: 40 bis 80 8
pro Semester, Ermäßigung, eventuell Befreiung möglich.
Salzburg.
4. Salzburg. Konservatorium „Mozarteum“. Schulabteilungen: A. Theorie,
Musikgeschichte und Literarische Fächer. B. Gesang. 1. Sologesang (Ausbildung für
Konzert und Oratorium). 2. Opernschule (Ausbildung im dramatischen Gesang und
in dramatischer Darstellung, praktische Uebungen auf der Bühne). C. Instrumente
Klavier, Orgel, alle Streich- und Blasinstrumente, Läute). D. Sprechkurse fFür Kinder
und Erwachsene). E. Lehrerbildungskurse (für Klavier, Violine, Orgel und Solo—
gesang). F. Kapellmeisterkurse. G. Rhythmische Gymnastik uüund Tanz für Kinder und Er—
wachsene (externe Kurse). H. Reigenchor (externe Kurse). Studiengang: a) Vorbildungs—
klassen (mit Abschlußprüfung). Aufnahmsprüfung. Aufnahmsalier: Fuür Klavier und
Violine 8 bis 14 Jahre, für Violoncell 12 bis 16 Jahre, für Gesang 16 Jahre, bei Schülern
vollendete Mutierung; für Orchesterinstrumente wird fallweise entschieden; b)y Aus—
bildung in einem Hauptfache (Klavier, Orgel, Streich- oder Blasinstrumente, Solo—
gesang, Harmonielehre, Kontrapunkt, Komposition sowie Kapellmeisterfach) nach dem
borgeschriebenen Lehrgang bei folgenden Ausbildungsstufen: Für Sologesang, Klavier,
Orgel, Violine, Violoncell und sämtliche Orchesterinstrumente: Vorbildung und Aus—
hildung; für dramatischen Unterricht (Opernschule): 3 Jahrgänge; für Harmonielehre:
Jahrgang; für Kontrapunkt: 2 Jahrgänge; für Komposition: 3 Jahrgänge; Sprech—
urs: 2 Jahrgänge; 0) Besuch der allgemeinen obligaten Nebenfächer; d) Besuch der
speziellen obligaten Nebenfächer; e) Teilnahme an den Kammermüsik-, Streichensemble—-,
Thor⸗ und Orchesterübungen. Zum Eintritt in die Kompositionsklasse, in die Kapell—
meister- und Opernschule wird die absolpvierte Untermittelschule oder Hauptschule ge—
fordert. Schulgeld: 35 bis 85 8 pro Semester, eventuell Befreiung.
NatttchettMeettet cckaccutuuäßôôM