Volltext: Jugend-Fürsorge in Oberösterreich

bis Ende März). Aufnahmsbedingungen: 16 Jahre, Volksschule; Tauf- und Heimat— 
schein, Schulentlassungszeugnis, pfarramtliches Sittenzeugnis und ärztliches Zeugnis. 
Schulgebühren: 30 8 pro Kurs. Internatspreis: Für Nichttiroler 286068 pro Tag. 
B. Sechstägige Bienenzuchtkurse und dreitägige Königinnenzuchtkurse. —M 
42. Lienz. Landwirtschaftliche Landes-Lehranstalt. Internat. Dauer: 2 Winter— 
kurse zu je 586 und 5 Monaten (Beginn 15. Oktober, bzw. 3. November). Aufnahms— 
bedingungen: 16 Jahre, Volksschule mit gutem Erfolg; Tauf- und Heimatschein, 
pfarramtliches Sittenzeugnis, ärztliches Zeugnis und letztes Schulzeugnis. Schulgeld: 
158 pro Kurs. Internatspreis: Für Tiroler 2 8 20 8 täglich, für andere 28808. 
43. Rotholz, Post Jenbach. Landwirtschaftliche Landes-Lehranstalt. Internat. 
A. Landwirtschaftliche Winterschule. Dauer: 2 Winterkurse (anfangs Oktober bis Ende 
März). Aufnahmsbedingungen: Siehe Landes-Lehranstalt Imst! Schulgeld: 15 8 
pro Kurs. Internatspreis: Für Tiroler 28208 täglich, für andere mehr. B. Bienen— 
zucht⸗ und Königinnenzucht-Kurse wie in Imst. 
Vorarlberg. 
14. Andelsbuch. Molkereischule. Internat. A. Hauptkurse. Dauer: 7 Monate 
(anfangs November bis Ende Mai). Aufnahmsbedingungen: 16 Jahre, mindestens 
einjährige milchwirtschaftliche Vorpraxis. Internatspreis: Wird alljährlich festgesetzt. 
B. Kurzfristige Kurse (im Oktober). 1. Milchprüfungskurs; 2. Butterbereitungskurs. 
Aufgenommen werden nur Praktiker mit längerer Dienstzeit. 
45. Mehrerau bei Bregenz. Landwirtschaftliche Winterschule. Internat. Dauer: 
2 Winterkurse zu je 5 Monaten. Aufnahmsbedingungen: 16 Jahre, Volksschule mit 
gutem Erfolg; Schulentlassungs- und Leumundszeugnis. Internatspreis: 100 8 
monatlich. —I 
Burgenland. . 
46. Jormannsdorf, Post Tatzmannsdorf. Burgenländische Bauernschule. In— 
ternat. Dauer: 2 Winterkurse (1. November, bis 30. März). Aufnahmsbedingungen: 
16 Jahre, Volksschule mit gutem Erfolg, landwirtschaftliche Praxis. Schulgeld: 20 8 
pro Kurs. Internatspreis: 50 8 monatlich. 
Xl. Bildungsstättken für bäuerliches Fork- und Volksbildungswesen. 
4. Hubertendorf, Post Blindenmarkt, N⸗Oe. Böuerliches Volksbildungsheim 
des Bunesministeriums für Unterricht, geschaffen für die staatsbürgerliche, volkswirt— 
schaftliche, soziale und kulturelle Weiterbildung des österreichischen Landvolkes. Es soll 
zugleich ein Sammelplatz für das ländliche Volksbildungswesen in Oesterreich überhaupt 
sein. Deshalb dient es auch der Heranbildung freiwilliger Volksbildner aus dem Kreis 
der auf dem Lande wirkenden geistigen Berufe. Internat. A. Kurs für Burschen und 
Männer. Dauer: 2. November bis Ende Februar. Aufnahmsbedingungen: 20. Lebens— 
jahr, Unbescholtenheit, körperliche und geistige Gesundheit. Internatspreis: 3 8 täglich, 
eventuell Ermäßigung oder Befreiung. B. Kurs für Frauen und Mädchen. Dauer: 
Anfangs März bis Ende Mai. Aufnahmsbedingungen und Internatspreis wie vorher. 
C. In den Sommermonaten finden Einführungslehrgänge für die auf dem Lande 
tätigen geistigen Berufe statt. Für diese Lehrgänge werden jeweils eigene Lehrpläne 
ausgegeben. — 
22. St. Martin bei Graz. Steiermärkisches Landesamt, Landesstelle für das 
bäuerliche Fort- und Volksbildungswesen in Steiermark. Internat. A. Kurse für die 
Heran⸗- und Weiterbildung von Lehrkräften für die bäuerlichen und hauswirtschaftlichen 
Fortbildungsschulen. B. Volkskundliche und volkspädagogische Kurse für verschiedene 
Interessentengruppen. C. Zwei je neunwöchige Kurse für die hauswirtschaftliche Fort— 
bildung der Bauernmädchen. Unterkunft und Verpflegung im Schloß St. Martin. 
XII. Gartenbauschulen. 
1. Wien. Fachlehranstalt für Garten- und Obstbau, 21. Bezirk, Kagran. A. Drei— 
zährige Fachschule. Aufnahmsbedingungen: Absolvierung der Haupt(Bürger-⸗)schule 
oder einer anderen mindestens gleichwertigen Unterrichtsanstalt mit gutem Erfolg; 
ärztlicheszeugnis über körperliche Eignung. Schulgeld: 15 8 halbjährlich. Sach— 
beitrag: 25 8 halbjährlich. B. Einjähriger Kurs für gelernte Gaärtner zur Vervoll— 
ständigung und, Vertiefung ihrer fachlichen Ausbildung. Aufnahmsbedingung: Ord— 
naungsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses im Gärtnergewerbe. In diefe Fach— 
lehranstalt werden auch Mädchen aufgenommen.
	        
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