Volltext: Kleiner Katechismus der Thierheilkunde und der Viehzucht in neun Abschnitten

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Kosten der behördlichen Ueberwachung zu tragen; kann oder 
will sich derselbe nicht hiezu herbeilassen, so ist die Tödtung 
des Thieres zu veranlassen. 
Thiere, welche mit rotz- (wurm-) kranken oder mit dieser 
Krankheit verdächtigen Thieren in derselben Räumlichkeit unter 
gebracht oder überhaupt in solcher Berührung waren, daß 
hiedurch eine Ansteckung erfolgt sein könnte, sind durch zwei 
Monate in besondere Räunie unter thierärztlicher Beobachtung 
zu halten, und dürfen erst nach Ablauf dieser Zeit, falls sie 
sich dann als vollkommen unverdächtig erweisen, zum freien 
Verkehr zugelassen werden. — Die Benützung solcher 
Thiere kann, insolange sie gesund sind, unter angemessener 
Vorsicht gestattet werden. Die Bezirksbehörde kann auch die 
Tödtung von Thieren, die Erscheinungen zeigen, welche den 
Rotzverdacht begründen, anordnen und zwar: 1. wenn das 
Vorhandensein der Krankheit von den ämtlichen Thierarzt auf 
Grund der erhobenen Umstände und der vorliegenden Anzeichen 
für wahrscheinlich erklärt wird; 2. wenn unter den obwaltenden 
Umständen durch anderweitige, diesem Gesetze entsprechende 
Maßregeln ein wirksamer Schutz gegen die Weiterverbreitung 
der Krankheit nicht erreicht werden kann. Werden der Ab 
sperrung unterworfene rotz- (wurm-) kranke Thiere in verbot 
widriger Benützung oder außerhalb der ihnen angewiesenen 
Räumlichkeit oder an Orten, zu welchen der Zutrieb für sie 
verboten ist, betroffen, so kann die Ortsbehörde die sofortige 
Tödtung derselben anordnen. Die Cavaver gefallener oder 
getödteter rotz- (wurm-) kranker Thiere sind mit Haut und 
Haaren zu beseitigen. Die periodische Nachschau bei rotz- und 
wurmverdächtigen Thieren ist mindestens alle vierzehn Tage 
durch den Amtsthierarzt vorzunehmen. 
ä) Die Maul- und Klauenseuche. 
Man bezeichnet damit eine auf der Schleimhaut des 
Maules, an der Krone und zwischen den Klauen der Rinder, 
Ziegen, Schafe und Schweine sich äußernden Bläschenbildung, 
die sich bei Rindern auch auf das Euter erstreckt. Auch beim 
Pferde wird diese Krankheit, jedoch nur als Maulseuche 
beobachtet. Diese Krankheit ist im hohen Grade ansteckend 
und tritt oft in sehr großer Ausdehnung, bald gutartig, bald 
bösartig auf. Einzelnfälle sind selten bekannt; ferner ent- 
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